Sinken jetzt die Mietwagenpreise in Köln auf breiter Front? Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln darf nun auch Uber die städtischen Mindestentgelte unterschreiten.
Gericht entscheidetAuch Uber darf Preise für Mietwagenfahrten in Köln senken

Ein Uber-Fahrzeug am Taxistand vor dem Kölner Hauptbahnhof.
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Nach Bolt darf seit Freitag auch Uber seine Preise für Mietwagen in Köln senken. Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Köln am 24. Juli per Eilbeschluss entschieden, dass die von der Stadt Köln festgelegten Mindestpreise für Fahrten mit Mietwagen rechtswidrig sind.
Von der Entscheidung waren zunächst nur die Vermittlungsplattform Bolt und eine Mietwagenfirma betroffen, deren Eilanträge als Erste vor Gericht Erfolg hatten. Andere Anbieter durften ihre Preise zunächst nicht senken. Nun erging am heutigen Freitag ein weiterer Beschluss (Aktenzeichen 18 L 1489/26) mit Wirkung für die Plattform Uber in Köln und ein weiteres Mietwagenunternehmen. Beide dürfen ihre Preise jetzt ebenfalls reduzieren. Andere Anbieter müssen vorerst die von der Stadt Köln vorgegebene Preisstruktur einhalten.
Die Stadt Köln hatte per Allgemeinverfügung angeordnet, dass Mietwagenfirmen ihren Fahrgästen ab 1. Juni 2026 ein Mindestbeförderungsentgelt berechnen müssen, das höchstens 20 Prozent unter dem Kölner Taxitarif für die gleiche Strecke liegen darf. Rabatte – etwa bei App-vermittelten Fahrten – durften nicht dazu führen, dass der Preis unter diese Untergrenze fällt. Die Preise für Fahrdienste wie Uber und Bolt in Köln waren nach der Einführung deutlich gestiegen. Die Regelung gilt für alle Fahrten, die nicht mindestens eine Stunde vor Fahrtantritt vorbestellt wurden.
Verwaltungsgericht Köln gibt Uber im Streit mit Stadt Köln recht
Das Verwaltungsgericht gab Uber am Freitag mit derselben Begründung recht wie eine Woche zuvor dem Konkurrenten Bolt: Oberbürgermeister Torsten Burmester habe Mindestpreise für Mietwagen nicht ohne expliziten Beschluss des Stadtrats einführen dürfen. Er habe zudem keine Regelungen erlassen dürfen, die auch für Fahrten außerhalb des Stadtgebiets gelten, so das Gericht. Durch die Entscheidung dürfen Bolt und Uber wieder Preise anbieten, die mehr als 20 Prozent unter dem Taxitarif liegen.
Eine Sprecherin von Uber erklärte auf Anfrage:„Wir freuen uns über die heutige Entscheidung, die auch in unserem Verfahren für mehr Preisflexibilität sorgt und unsere Einschätzung bestätigt, dass die Mindestpreisregelung rechtlich nicht haltbar ist. Das mag auch anderen Städten als Orientierung dienen, die ähnliche Regelungen erwägen. Von der Stadt Köln wünschen wir uns nun einen pragmatischen Umgang mit dem Beschluss und dass sie die Regelung bestenfalls ganz zurücknimmt.“
Ob die Stadtverwaltung die erneute Niederlage vor Gericht zum Anlass nehmen wird, die Allgemeinverfügung für Mietwagen-Mindestentgelte zurückzunehmen oder zu ändern, war am Freitagnachmittag nicht zu erfahren. Eine Woche zuvor hatte ein Stadtsprecher erklärt, man werde die schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichts prüfen „und dann über das weitere Vorgehen entscheiden“. Binnen einer Frist von zwei Wochen hat die Stadt die Möglichkeit, Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht NRW, einzulegen. Laut Verwaltungsgericht Köln ist das bisher nicht geschehen.
Kölns Oberbürgermeister fordert Gesetzesänderung durch den Bund
OB Torsten Burmester sagte unserer Redaktion: „Bei der Frage der Beteiligung des Rates kann man unterschiedlicher Meinung sein. Der Rat der Stadt Köln hat sich mit dieser Fragestellung eingehend befasst, woraus die Verwaltung einen eindeutigen Ratsauftrag abgeleitet hat. Wir werden aber erneut das Gespräch mit der Politik suchen.“ Bei der inhaltlichen Kritik sehe er „den Bundesgesetzgeber in der Pflicht, diese aufgetretene Regelungslücke in Form einer kommunenübergreifenden Lösung zu füllen. Sonst sind dem Missbrauch und der Umgehung der einzelnen kommunalen Regelungen Tür und Tor geöffnet.“
