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Uber und Bolt in KölnGericht kippt Mindestpreis für Mietwagenfahrten

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Ein Uber-Fahrzeug am Taxistand vor dem Hauptbahnhof und Dom.

Ein Uber-Fahrzeug am Taxistand vor dem Hauptbahnhof und Dom

Seit Juni kosten Mietwagenfahrten in Köln in den meisten Fällen so viel wie ein Taxi. Das hatte der Oberbürgermeister entschieden. Ein Gericht grätscht nun dazwischen.

Der von der Stadt Köln festgelegte Mindestpreis für Fahrten mit Mietwagen ist voraussichtlich rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Freitag mit einem Eilbeschluss entschieden.

Die Stadt hatte per Allgemeinverfügung angeordnet, dass Mietwagenunternehmen ihren Fahrgästen ab dem 1. Juni 2026 ein Mindestbeförderungsentgelt berechnen müssen, das höchstens 20 Prozent unter dem Kölner Taxitarif für die gleiche Strecke liegt. Rabatte – etwa bei App-vermittelten Fahrten – durften nicht dazu führen, dass der Preis unter diese Untergrenze fällt. Die Preise für Fahrdienste wie Uber und Bolt sind seit der Einführung deutlich gestiegen. Die Regelung gilt für alle Fahrten, die nicht mindestens eine Stunde vor Fahrtantritt vorbestellt wurden.

Gegen die Regelung waren zwei Mietwagenfirmen und eine Vermittlungsplattform sowohl bei der Stadt als auch beim Verwaltungsgericht vorgegangen. Sie halten das Mindestentgelt für unvereinbar mit EU-Recht und dem deutschen Personenbeförderungsgesetz. Außerdem verstoße es gegen Zuständigkeitsregeln.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen. Der Eilantrag eines Mietwagenunternehmens blieb wegen Verfristung ohne Erfolg. Um welches es sich dabei handelt, war zunächst nicht klar. Die Anträge des zweiten Mietwagenunternehmens und der zunächst ebenfalls nicht näher genannten Plattform hatten hingegen Erfolg. Nach Auffassung der Kammer ist die Festsetzung des Mindestbeförderungsentgelts „voraussichtlich rechtswidrig“.

Gericht: OB Torsten Burmester hätte Rat beteiligen müssen

Als wesentlichen Fehler sieht das Gericht an, dass der Oberbürgermeister die Entscheidung ohne ausreichende Beteiligung des Stadtrats getroffen hat. Nach der gesetzlichen Regelung müsse der Rat darüber befinden, ob überhaupt und in welcher konkreten Ausgestaltung – etwa in Höhe und räumlicher Reichweite – ein Mindestbeförderungsentgelt eingeführt werde. Diese Ermessensentscheidung habe der Oberbürgermeister nicht allein treffen dürfen.

Tatsächlich hatte der Kölner Stadtrat im März lediglich die höhere Taxigebühr beschlossen. Oberbürgermeister Burmester hatte zusätzlich per Allgemeinverfügung das Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen erlassen. Der Kölner Tarif wurde in dieser Kombination der teuerste unter den deutschen Großstädten.

Die Stadt Köln habe, so das Gericht weiter, den Geltungsbereich des Mindestpreises außerdem unzulässig auf den sogenannten Pflichtfahrbereich des Taxiverkehrs ausgedehnt. Dieser reicht über das Kölner Stadtgebiet hinaus bis in benachbarte Kommunen. Das Gesetz erlaube jedoch nur einen Geltungsbereich maximal bis zur Stadtgrenze, betonte das Gericht. Darüber hinaus seien Mietwagenverkehre strukturell grundlegend anders organisiert als Taxiverkehre. Auch deshalb sei die Übertragung des taxispezifischen Pflichtfahrbereichs auf Mietwagen rechtlich unzulässig.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt werden. Vorläufig dürfen laut Verwaltungsgericht Köln nur das erfolgreiche Mietwagenunternehmen und die erfolgreiche Plattform wieder niedrigere Preise als den Taxitarif ohne Untergrenze verlangen. Für die übrigen Anbieter gilt die städtische Vorgabe zunächst weiter.

Welche Plattform und welcher Mietwagenanbieter unmittelbar die Preise senken dürfen, war am Freitag zunächst nicht bekannt. Es handelt sich jedoch nicht um Uber, wie das Unternehmen am Freitag mitteilte. In einer Stellungnahme des Mietwagenvermittlers heißt es: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt unsere rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Mindestpreise für Mietwagen. Die Entscheidung unterstreicht, dass die aktuelle Regulierung nicht im Sinne eines fairen und verbraucherfreundlichen Wettbewerbs steht. Die Leidtragenden sind in erster Linie die Kölnerinnen und Kölner. Künstlich erhöhte Preise verteuern eine flexible Mobilitätsoption.“ Uber sei weiterhin bereit, mit Oberbürgermeister Burmester und der Stadt Köln am Runden Tisch gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen in der Branche zu entwickeln.

Unterschiede zwischen Taxis und Mietwagen

Im Gegensatz zu Mietwagen, die über Uber und Bolt vermittelt werden, sind Taxis ein Bestandteil des öffentlichen Nahverkehrs. Deshalb gilt, dass ein Taxifahrer im Gegensatz zu einem Mietwagenfahrer die Beförderung eines Fahrgastes nicht ablehnen darf. Außerdem muss er einen Personenbeförderungsschein erwerben. „Das sind Regeln, die dem Verbraucherschutz dienen“, sagt Taxiruf-Köln-Vorstand Aleksandar Dragicevic. Über die Höhe des Taxitarifs entscheidet der Stadtrat.

Im Vorfeld der Ratsentscheidung vom März hatte der Deutschland-Chef von Uber, Christoph Weigler, gesagt: „Wir sind überrascht, dass die Stadt Köln vorhat, den Mindestpreis für Mietwagen kurzfristig zu verabschieden.“ Köln sei eine teure Stadt, und die neuen Preise würden es für die Bürgerinnen und Bürger noch teurer machen, zum Arzt zu fahren oder von der Nachtschicht nach Hause zu kommen. Er appellierte an Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD), die Mobilität in Köln nicht künstlich zu verteuern. „Höhere Preise lösen keine Probleme“, hatte Weigler im März gesagt.

Die CDU hatte die Entscheidung im März mitunterstützt. „Wir nehmen das Urteil zunächst zur Kenntnis und werden die Begründung sorgfältig auswerten“, sagte Bernd Petelkau, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt. Gleichzeitig sei die Verwaltung gefordert zu prüfen, ob das Gericht hier lediglich heilbare formale Mängel beanstandet hat oder ob grundsätzliche Einwände gegen die Regelung bestehen. „Wir erwarten deshalb, dass uns die Verwaltung nach der Sommerpause eine fundierte rechtliche Einschätzung sowie einen Vorschlag für das weitere Vorgehen vorlegt“, sagte Petelkau. „Auf dieser Grundlage kann die Politik dann die notwendigen Entscheidungen treffen.“

Klagen auch in anderen Städten

Auch in anderen Städten haben Mietwagenunternehmen wie Uber die Rechtmäßigkeit eines Mindestbeförderungsentgelts angezweifelt. Teilweise mit Erfolg. In Leipzig sollten Mietwagen teurer sein als Taxis, und in Solingen fehlte ein Gutachten als Grundlage. Die Leipziger Richter stellten aber auch fest, dass es nicht zu beanstanden ist, dass eine Stadt grundsätzlich Mindestbeförderungsentgelte festlegt.