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Eigene Wohnung statt HotelStadt Köln muss obdachlose Familie neu unterbringen

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Obdachlose Symbolbild

(Symbolbild)

Köln – Eine fünfköpfige obdachlose Familie hat vor Gericht erwirkt, nicht mehr in von der Stadt angemieteten Hotelzimmern untergebracht zu werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster kippte in einem Eilverfahren die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Köln, dass die Familie in dem Hotel nicht als obdachlos anzusehen sei.

Die Mutter von vier Töchtern hatte zusammen mit ihren beiden volljährigen Kindern gefordert, unverzüglich eine ordnungsgemäße Wohnung zugewiesen zu bekommen.

OVG entscheidet im Sinne der Familie

Das OVG gab der Familie nun Recht und verpflichtete die Stadt, baldmöglichst und für mindestens zwei Monate eine Unterkunft bereitzustellen, die ausreichend Rückzugsmöglichkeiten und eine Wohnfläche von mindestens zehn Quadratmetern pro Person bietet.

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Die Familie lebt seit dem Verlust der eigenen Wohnung Ende August in zwei Hotelzimmern von insgesamt 30 Quadratmetern Fläche. Nach Angaben des Gerichts hätte die Familie die Zimmer für rund 4000 Euro im Monat selbst anmieten können, was der Senat für nicht zumutbar hielt. Die Stadt sah sich am Freitag nicht zu einer Stellungnahme dazu in der Lage, wer die Kosten seit August getragen hat und ob die Miethöhe für die Unterbringung von Obdachlosen üblich ist.