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Gleich mehrere VerbrechenKriminelle Zugfahrt endet am Kölner Hauptbahnhof

Lesezeit 2 Minuten
Reisende stehen an einem Bahngleis am Hauptbahnhof Köln

Ein 16-Jähriger hat auf einer Zugfahrt von Düsseldorf nach Köln gleich mehrere Straftaten begangen. (Symbolfoto)

Ein 16-Jähriger beging auf einer Zugfahrt nach Köln gleich mehrere Verbrechen, ehe die Polizei erfolgreich einschreiten konnte.

Auf einer ICE-Fahrt von Düsseldorf nach Köln hat ein 16-Jähriger am Mittwoch (14. August) gleich mehrere Gesetze gebrochen. Nicht nur war der Teenager ohne gültigen Fahrschein unterwegs, während der Fahrt kam es auch zu einem räuberischen Diebstahl und einer gefährlichen Körperverletzung.

Die Zugreise endete laut Bundespolizei an Gleis 5 des Kölner Hauptbahnhofs, wo die Polizei Auskunft über die Geschehnisse vom Zugchef bekam. Das Zugpersonal habe den Minderjährigen dabei beobachten können, wie dieser ein Diensthandy hinter dem Tresen des Bordbistros entwendete. Durch einen Anruf auf dem Mobiltelefon haben sie es in der Tasche des 16-Jährigen feststellen können.

Der Aufforderung an den 16-Jährigen, das Handy zurückzugeben, führte zu einer Eskalation, bei der der Jugendliche den Zugchef nach eigenen Aussagen mit der flachen Hand ins Gesicht und mit einer Gehhilfe geschlagen haben soll.

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Der Bahnmitarbeiter kam ohne sichtbare Verletzungen davon, auch ein Rettungswagen musste nicht gerufen werden. Die Polizei musste den 16-Jährigen allerdings fesseln, um die Situation zu entschärfen und nicht weiter eskalieren zu lassen.

Bei der Vernehmung und Identifikationsfeststellung stellte sich heraus, dass der Jugendliche ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland ist. Aufgrund eines laufenden Asylverfahrens wurde nach Rücksprache mit der zuständigen Kriminalwache auf eine Strafanzeige wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet verzichtet. Die Einsatzkräfte stellten ihm eine Anlaufbescheinigung aus, ehe der Jugendliche aufgrund in Gewahrsam genommen und einer Jugendeinrichtung zugeführt wurde.

Ein Strafverfahren wegen räuberischen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung und Erschleichung von Leistungen wurde eingeleitet. (red)