Sexuelle Nötigung29-jähriger Feuerwehrmann leckt Frau am Rudolfplatz durchs Gesicht

Der Rudolfplatz (Symbolbild)
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Köln – Zur Verhandlung am Montag vor dem Amtsgericht brachte Sven T., der sich wegen sexueller Nötigung verantworten musste, Geld mit. Immer noch setzte er darauf, Sabine G. werde einen Täter-Opfer-Ausgleich akzeptieren. Doch die 27-Jährige blieb dabei, nichts anzunehmen. Was solle ihre Mandantin auch mit dem Geld machen, sagte Nebenklage-Anwältin Monika Müller-Laschet. Davon in den Urlaub fahren und immer wieder daran denken, woher sie es habe?
Trotzdem muss Sven T. (Alle Namen von der Redaktion geändert) zahlen. Das Schöffengericht verurteilte ihn nicht nur zu acht Monaten Haft auf Bewährung, sondern setzte auch fest, dass er 2000 Euro an gemeinnützige Organisationen überweisen muss. Der Staatsanwalt hatte eine 16-monatige Bewährungsstrafe samt Geldbuße gefordert.
Zum Kuss gezwungen
Die Tat geschah in der Nacht zum Karnevalsdienstag 2019. In Details wich die Einlassung des 29-jährigen Feuerwehrmanns aus Niedersachsen, der sich im Prinzip geständig zeigte, vom Anklagevorwurf ab. Das Gericht hielt sich jedoch daran, was Sabine G. bei der Polizei zu Protokoll gegeben hatte und im Saal wiederholte.
Das Ergebnis der Beweisaufnahme lässt sich so zusammenfassen: Sven T., der mit Freunden zum Karnevalfeiern nach Köln gekommen war, sprach die Frau auf der Richard-Wagner-Straße nahe dem Rudolfplatz an: Sie sei seine „Traumfrau“. Sie versuchte, ihn abzuwimmeln, doch er folgte ihr hartnäckig. Es half auch nichts, dass sie ihm sagte, sie habe einen Freund. Als sie an der Lützowstraße, Ecke Roonstraße ankamen, drängte er ihr eine Umarmung auf, hielt sie fest, „leckte ihr durchs Gesicht“, wie es in der Anklage heißt, und zwang sie zum Kuss. Nachdem sie zunächst versucht hatte, ihn mit einem Stoß in den Schritt loszuwerden, biss sie ihm auf die Zunge. Polizisten eines Streifenwagens wurden auf das Geschehen aufmerksam und setzten ihm ein Ende.
Sven G. habe „sich als Mann beweisen wollen“
Sein Mandant habe naiv angenommen, nach dem ersten Kontakt könne „mehr gehen", sagte Verteidiger Dieter Axmann. Sven T. habe die Situation „völlig verkannt“, „alle Signale übersehen“ und bereue sein „ausgesprochen dämliches“ Verhalten „zutiefst“. Im Übrigen seien die gemessenen 1,2 Promille „eine ganze Menge für jemanden, der Alkohol nicht gewöhnt ist".
Die aufgezwungene Umarmung und den Kuss erklärte Axmann damit, Sven T. habe „sich als Mann beweisen wollen“. Dazu passt, was Monika Müller-Laschet ansprach: Vor der Tat war Sven T. unabsichtlich in eine Schwulenbar geraten, wo ihn jemand ans Gesäß gefasst hatte. Dies könne „Auslöser für sein späteres Verhalten“ gewesen sein, sagte die Anwältin. Sabine G., ohnehin belastet von der Examensphase, in der sie steckt, habe der Vorfall schwer mitgenommen. Ihr sei das passiert, war „so ziemlich der Alptraum einer jeden Frau ist: Nachts auf der Straße von einem Typen angequatscht zu werden, den man nicht mehr los wird“.