Aus Afrika eingereistKurzvisum zum Antrag von Asyl genutzt

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Symbolbild

Köln – Wegen des Vorwurfs, zwei Ausländern illegal zum Aufenthalt in Deutschland verholfen zu haben, musste sich ein 40-jähriger Nigerianer vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte ihm zu Last, im Februar und März 2018 Einladungen ausgestellt zu haben, wie sie deutsche Auslandsvertretungen von Geschäftspartnern in der Bundesrepublik verlangen, wenn jemand angibt, er brauche aus geschäftlichen Gründen ein Visum für einen Kurzaufenthalt in der Bundesrepublik. Der Angeklagte habe gewusst, dass die Personen allein mit dem Ziel einreisen wollten einen Asylantrag zu stellen.

Angeklagter will von nichts gewusst haben

Das taten sie auch, kaum waren sie angekommen. Der 40-Jährige versicherte, er habe die Einladungen für die deutsche Botschaft im westafrikanischen Benin in gutem Glauben gesandt: Als selbstständiger Geschäftsmann im Kfz-Gewerbe habe er mit den eingeladenen Afrikanern Geschäfte abwickeln wollen. Die Amtsrichterin wies ihn darauf hin, dass er als Berufskraftfahrer angestellt ist.

Dagegen wandte er ein, neben seiner Tätigkeit als Angestellter habe er früher eigenverantwortlich Geschäfte betrieben. Außerdem sei er davon ausgegangen, dass die Botschaften diejenigen, die ein Visum beantragen, schon ausreichend „kontrollieren“: „In ganz Afrika weiß man das.“

Verfahren eingestellt

So fragwürdig die Umstände erschienen, unter denen er die Einladungen aufgesetzt hatte, so wenig ließ sich nachweisen, dass ihm die Absicht der Afrikaner bekannt war, Asyl zu beantragen. Deshalb stellte die Richterin das Verfahren ein mit der Auflage, das er 600 Euro an ein gemeinnütziges Projekt zahlt.

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