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Raub von EnergydrinksAmtsgericht verurteilt Kölner zu neun Monaten Bewährung

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Die Ware, auf die es der Dieb abgesehen hatte, war stets der Energydrink „Red Bull.“

Die Ware, auf die es der Dieb abgesehen hatte, war stets der Energydrink „Red Bull.“

Die Richterin hielt dem 43-Jährigen unter anderem zugute, dass er unter hohem Suchtdruck gehandelt habe.

Die Supermärkte wechselten, aber die Ware, auf die es der Dieb abgesehen hatte, blieb von Juli bis Oktober dieses Jahres gleich. Es war der Energydrink „Red Bull“. Mal ließ der Mann 29 Dosen des Getränks mitgehen, mal 34, in einem Fall sogar 56.

Angeklagter habe schon mit 12 Jahren angefangen, Drogen zu nehmen

Am Donnerstag hat das Kölner Amtsgericht den 43-Jährigen wegen sechsfachen Diebstahls, den er gestanden hatte, zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richterin hielt ihm unter anderem zugute, dass er unter hohem Suchtdruck gehandelt habe und eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen sei.

Der Angeklagte hatte angegeben, er habe schon mit zwölf Jahren angefangen, Drogen zu nehmen. Zuerst Heroin, später Kokain. Überdies habe er zum Schluss zwei Flaschen Wodka pro Tag getrunken. Die Diebstähle der Red-Bull-Dosen, die er verkauft habe, hätten der Finanzierung seiner Sucht gedient.

Gegen den Angeklagten spreche die Vielzahl seiner – auch einschlägigen – Vorstrafen, sagte die Richterin. Nicht weniger als 24 Eintragungen weist das Bundeszentralregister auf. Haft- und Geldstrafen wechselten sich in den zurückliegenden Jahren ab. Dem 43-Jährigen die Chance der Bewährung zu geben, begründete die Richterin damit, sein Zustand habe sich dank der Teilnahme an einem Methadonprogramm stabilisiert. (cs)