Von Staatsanwalt beschimpftAnwalt äußert sich zu kurioser Gerichtsverhandlung in Köln

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Der bekannte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Mehmet Daimagüler.

Köln – Das Verfahren um die brutale Messerattacke im Königsforst geht vorerst weiter. Verteidiger Mehmet Daimagüler hat Revision beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil von vier Jahren Gefängnis für den Täter eingelegt. Erstmals äußert sich der bekannte Rechtsanwalt auch zu dem äußerst kuriosen Prozessende. Der Staatsanwalt hatte Daimagüler unter anderem mit einem Hund verglichen.

Staatsanwalt attackiert Verteidiger im Plädoyer

Eine regelrechte Salve an Vorwürfen hatte Oberstaatsanwalt Bastian Blaut dem Verteidiger im Rahmen seines Plädoyers vergangene Woche an den Kopf geworfen. Daimagüler habe im Verfahren „in bekannter Manier den Untergang des Rechtsstaates heraufbeschworen“, regelrechten Verfolgungswahn gezeigt und den Gerichtssaal offenbar mit einer Theaterbühne verwechselt.

„Bei Hunden würde man von Gekläffe sprechen“, so Blaut über den Anwalt, womöglich habe er dem Mandanten imponieren wollen. Bei persönlichen Angriffen blieb es nicht, auch fachlich attackierte der Staatsanwalt den Verteidiger. Daimagüler habe offenbar noch kein Verfahren vor dem Schwurgericht erlebt, anders sei es kaum zu erklären, dass der Anwalt „reihenweise Fehler“ gemacht habe.

Anwalt: Oberstaatsanwalt hatte offenbar schlechten Tag

Worin genau diese Fehler gelegen haben sollen, führte Blaut jedoch im Detail nicht aus. Er sprach lediglich von einer „pflaumenweichen Einlassung“ und einer im Gerichtssaal nicht erfolgten Entschuldigung seitens des Täters. Kurz zuvor hatte Daimagüler jedoch einen Brief des Opfers verlesen, in dem dieser dem Angeklagten verziehen hatte, was sich strafmildernd auswirken sollte.

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Der Hundevergleich könnte bereits den Tatbestand der Beleidigung erfüllen, eine Anzeige plane er aber nicht, sagt Daimagüler dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Der Oberstaatsanwalt habe offenbar einen schlechten Tag gehabt. „Ich habe ihm bereits verziehen, er macht sonst sicher einen guten Job“, so Daimagüler, der zuletzt in der Bosbach-Kommission für mehr Sicherheit in NRW mitgewirkt hatte.

Strafvorstellung lag gar nicht weit auseinander

Das hitzige Plädoyer des Staatsanwalts ist nur mit dem äußerst strittigen Verfahrensverlauf zu erklären. Blaut hatte einem DJ aus Rotterdam zunächst versuchten Mord vorgeworfen, nachdem dieser im Wald auf einen Nebenbuhler eingestochen hatte. Verteidiger Daimagüler sprach lediglich von gefährlicher Körperverletzung, dieser Meinung hatte sich auch das Landgericht angeschlossen.

„Viel Lärm um nichts“, so hatte Blaut das Verhalten des Anwalts auch skizziert. Das gilt für beide Seiten. Denn Blaut hatte letztlich lediglich viereinhalb Jahre Haft gefordert, Daimagüler nicht mehr als drei Jahre – man lag also in der Strafvorstellung gar nicht so weit auseinander. Der Richter entschied sich für vier Jahre Gefängnis. Daimagüler hat vorsorglich Revision eingelegt, will nach einem Gespräch mit dem Mandanten endgültig entscheiden. Dieser könnte das Urteil auch annehmen.

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