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Überdosis InsulinKölner Arzt vergiftet – Schwiegertochter will ihr Hafturteil nicht akzeptieren

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Die verurteilte Immobilienmaklerin mit Verteidiger Jürgen Graf beim damaligen Prozessauftakt im Landgericht Köln

Die verurteilte Immobilienmaklerin mit Verteidiger Jürgen Graf beim damaligen Prozessauftakt im Landgericht Köln

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich jetzt mit dem spektakulären Kölner Kriminalfall.

Der spektakuläre Kriminalfall um einen mit Insulin vergifteten Mediziner aus dem Kölner Westen beschäftigt noch immer die Justiz. Zwar hat der Bundesgerichtshof das lebenslange Hafturteil wegen versuchten Mordes gegen die Schwiegertochter längst bestätigt. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, liegt der Sachverhalt jetzt beim Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvR 506/24). Es ist der letzte Strohhalm für die Frau, die stets ihre Unschuld beteuert hatte, das Urteil noch zu kippen.

Köln: Richter sehen den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt

Die Anwälte Jürgen Graf und Jens Schiminowski berufen sich in ihrer Eingabe an die Verfassungsrichter auf einen Monolog, den der damals zuständige Oberstaatsanwalt Bastian Blaut beim Prozessauftakt im Juli 2021 geführt hatte. „Denken Sie an Ihre Kinder“, hatte Blaut an die zweifache Mutter appelliert. Denn die würde sie ohne ein Geständnis nicht aufwachsen sehen. „Meine Mandantin hat das als Drohung aufgefasst“, sagt Verteidiger Graf rückblickend.

Blaut hatte damals im Gerichtssaal auch mit möglichen Strafhöhen jongliert. Ohne Geständnis müsste die Frau mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen, sagte der Staatsanwalt. Das bedeute im Durchschnitt bis zu 19 Jahre Gefängnis. Sollte sie gestehen, dann wäre ein Urteil von zwölf Jahren Haft realistisch, bei guter Führung könnte die Beschuldigte wohl in sieben Jahren freikommen. Blaut damals: „Andernfalls wird Ihre Tochter erwachsen sein, und Sie haben das nicht mitbekommen.“

Anwalt Schiminowski, früher selbst Richter am Landgericht, echauffierte sich damals im Gerichtssaal. Der Staatsanwalt jongliere mit Strafhöhen und verknüpfe das mit den Kindern der Mandantin. Für die Anwälte stellte dieser Vorgang den Beginn eines sogenannten Verständigungsgesprächs über einen möglichen Ausgang des Verfahrens dar, das der Vorsitzende Richter Peter Koerfers nicht dokumentiert habe. Ob damit gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen wurde, wie die Anwälte darlegen, muss nun das Bundesverfassungsgericht klären. Wann diesbezüglich eine Entscheidung fallen soll, ist nicht bekannt. Kippt das Urteil, dann würde wohl gänzlich neu verhandelt werden müssen. Und dann wäre die spannende Frage, wie sich die Beschuldigte diesmal positioniert.

Mediziner aus dem Kölner Westen stirbt fast an Überdosis Insulin

Das Landgericht hatte es mit dem Urteilsspruch im Oktober 2022 als erwiesen angesehen, dass die heute 46-jährige Kölnerin ihren Schwiegervater mit einer Überdosis Insulin töten wollte. Das Gericht sah das Motiv in einer jahrelang erfahrenen Ablehnung durch den Schwiegervater. Der Mediziner habe die Linie seiner verstorbenen Ehefrau fortgeführt. Die habe ihre Schwiegertochter gehasst und bei deren erster Schwangerschaft bemerkt, das Kind nach der Geburt nicht sehen zu wollen.

Als besonders verwerflich bewertete Richter Koerfers, dass die Angeklagte für die Ausführung ihres Mordplans ihre damals fünfjährige Tochter benutzt habe. Das Kind habe als Türöffner dienen müssen. Denn es sei bekannt gewesen, dass der Senior seine Schwiegertochter nie allein bei sich empfangen hätte. Seine Ablehnung sei einfach zu groß gewesen. Daher habe die Angeklagte sich die Geschichte ausgedacht, ihre Tochter wolle unbedingt den Geburtstag der verstorbenen Oma feiern.

Mit Muffins, dekoriert mit Schokolinsen, war die Maklerin am 5. Juli 2020 mit dem Mädchen an der Villa des Schwiegervaters aufgetaucht – der Senior hatte dem Treffen der Enkelin zuliebe zugestimmt. Die Frau rührte ihrem Schwiegervater laut Urteilsbegründung ein Beruhigungsmittel in den Kaffee. Dann öffnete sie ihrer Tochter die Netflix-App auf dem Handy und ließ sie Kinderserien schauen. Aus ihrem Porsche habe sie dann Insulin geholt und es dem Schwiegervater in rauen Mengen verabreicht.

Am nächsten Tag fand die Haushälterin den Mann bewusstlos auf dem Gästesofa. Mit der Kleidung vom Vortag und einem angebissenen Küchlein vor ihm auf dem Teller. Er überlebte die Insulin-Überdosis, war seither aber ein Pflegefall. Zuvor hatte der beliebte Mediziner noch fast täglich Patienten in seiner Praxis versorgt. „Er wurde seiner Würde beraubt“, sagte Opfer-Anwalt Frank Hatlé am Tag der Urteilsverkündung. Etwa ein Jahr später verstarb der Mann im Alter von 83 Jahren.

Köln: Angeklagte hatte den Mordversuch stets bestritten

Die Angeklagte hatte die Tat stets bestritten. Verteidiger Frank Seebode sprach von einem Bündel an Unwahrscheinlichkeiten. Seine Mandantin habe ein bürgerliches Leben geführt. Unter größten Mühen sei sie Mutter geworden und sie habe ihren Kindern sicher nicht den Opa nehmen wollen. Es spreche nichts dafür, dass sie einfach zur „eiskalten Killerin“ werde. Sein Kollege Jürgen Graf sagte, auch die Insulinwerte beim Opfer passten nicht zum festgestellten Zeitablauf der angeblichen Tat.

Das Schwurgericht sah die Maklerin jedoch vor allem aufgrund ihres Suchverhaltens bei Google als überführt an. Die Angeklagte hatte nach Dingen wie „Perfekter Mord durch Insulin“ gegoogelt oder „Einstichstellen, die man nicht sieht“. Die Maklerin hatte den Suchverlauf ihres Smartphones zwar gelöscht. Er konnte von den Ermittlern aber wiederhergestellt werden. Das Handy wurde bei einer Razzia sichergestellt. „Schatz, die Polizei ist da“, hatte die Angeklagte ihrem Ehemann zugerufen.

Der Ehemann hatte bis zuletzt zu der Angeklagten gehalten und auch im Prozess ausgesagt. Hier bezeichnete er etwa ein von Zeugen aufgebrachtes Gerücht, die Angeklagte habe es auf die Villa des Schwiegervaters abgesehen, als unwahr. Dafür habe sie ihr aktuelles Zuhause viel zu sehr geliebt. Dem Vernehmen nach steht der Ehemann bis heute zu seiner Frau, die seit mehr als fünf Jahren in der JVA Ossendorf einsitzt. Auch die beiden Kinder sollen ihre Mutter dort regelmäßig besuchen. „Es ist so schlimm, dass meine Kinder das jetzt auch durchmachen müssen, dass man einfach weg ist“, hatte die Verurteilte im Prozess geäußert.