Vor dem Landgericht Köln legte der 34-jährige Angeklagte ein Geständnis ab.
„Meine Liebe war nur vorgespielt“Kölner erklärt vor Gericht, wie er gnadenlos Frauen ausbeutete

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Martin Bücher beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht
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Mit einem Geständnis wurde am Freitag der Strafprozess gegen ein früheres Rockerclub-Mitglied fortgesetzt, dem Zwangsprostitution zum Nachteil mehrerer Frauen vorgeworfen wird. Der Mann gab zu, den Opfern die große Liebe vorgespielt und sie zu seinem eigenen Vorteil ausgebeutet zu haben. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte in zwei Jahren rund 700.000 Euro als Zuhälter verdient haben. Die Frauen hingegen erhielten nur einen Bruchteil.
Köln: Geschädigte Frauen konkurrierten untereinander
Von bis zu sechs geschädigten Frauen ist in der Akte die Rede. Zeitweise soll der Angeklagte mehrere vermeintliche Beziehungen gleichzeitig geführt haben. Die Frauen seien so emotional abhängig von dem Mann gewesen, dass sie ihm nicht nur ihren Lohn von der Arbeit in verschiedenen Bordellen überließen, sondern auch andere Frauen neben sich selbst duldeten. Für sie sei es ein Ansporn gewesen, noch mehr Geld zu verdienen, um die „Nummer eins“ des Mannes zu werden.
Immer wieder habe er den Frauen, denen er eine gemeinsame Zukunft mit Hochzeit und Kindern vorgelogen habe, mit einer Trennung gedroht. „Meine Liebe war nur vorgespielt, ein vorgetäuschtes Interesse, und so habe ich sie dazu gebracht, für mich anzuschaffen“, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger Martin Bücher erklären. „Ich habe über ihr Geld bestimmt“, gab er zu. Bis zu 2000 Euro sollten die Frauen pro Tag verdienen. Erreichten sie das nicht, mussten sie Überstunden machen.
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„Mir ging es nur ums Geld, sonst wäre ich mit denen nicht zusammen gewesen“, so der Angeklagte. Und: „Die wussten, dass ich mehrere Frauen habe, aber die dachten: Irgendwann gehört der mir.“ Auf Nachfrage von Richterin Sabine Grobecker gab der 34-Jährige auch zu, den Frauen nur das Nötigste gegönnt zu haben. Geld gab es etwa für Einkäufe. Besuche beim Friseur oder im Nagelstudio hatte er laut Anklage genehmigt, da diese auch der Sexarbeit und damit seinem Einkommen zugutekamen.
Einer weiteren Geschädigten hatte der Mann laut seinem Geständnis eine Brustvergrößerung bezahlt. Als die Frau nach Ausheilung der Operationswunden nicht für ihn habe anschaffen wollen, habe er sich „verarscht“ gefühlt. Denn er habe fest damit gerechnet, seine getätigte „Investition“ wieder hineinzubekommen. „Er drohte, ihr die Implantate herauszuschneiden“, heißt es zu diesem Fall in der Anklageschrift. Unter diesem Eindruck hatte die Frau dann 6000 Euro an den Angeklagten bezahlt.
Kölner Anwalt: Mandant schämt sich abgrundtief
Die meisten Geschädigten stammten aus zerrütteten Verhältnissen. Richterin Grobecker sprach von „kaputten Elternhäusern“. „Wussten Sie das?“, fragte die Vorsitzende den Angeklagten, was dieser bejahte. „Die hatten alle ein Riesenproblem mit ihrem Vater, der war mal weg, mal sehr streng“, erklärte der 34-Jährige. Wahrscheinlich seien sie deshalb im Rotlichtmilieu gelandet. Im Nachhinein täte ihm das alles leid. In Haft habe er sein schlimmes Verhalten mit einer Therapeutin aufgearbeitet.
Der Mandant schäme sich abgrundtief, ließ Verteidiger Bücher verlauten. Für einen Fall aus dem Tatkomplex hatte er bereits fünf Jahre Gefängnis erhalten und vier davon abgesessen. Ziel der Verteidigung sei es, dass der Angeklagte bei Bildung einer neuen Gesamtstrafe und unter Berücksichtigung der überlangen Verfahrensdauer nicht mehr ins Gefängnis müsse – auch im Sinne der Resozialisierung. Der 34-Jährige habe eine Ausbildung gemacht und arbeite derzeit als Kraftfahrer.
In einem Rechtsgespräch hatte Staatsanwältin Sabrina Heimers den Plan des Verteidigers, den Angeklagten in Freiheit zu belassen, zunächst nicht mitgetragen. Laut Protokoll gehe es ihr aber nicht darum, den Mann noch für mehrere Jahre in Haft zu stecken. Dem Vernehmen nach stellten die Ermittler bei einer Razzia etwa 200.000 Euro bei dem Mann sicher. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten auch vor, seine illegalen Einnahmen nicht dem Finanzamt gemeldet und damit für die Jahre 2018 und 2019 Steuern hinterzogen zu haben. Ein Urteil in der Sache soll im Februar fallen.

