Der Angeklagte wollte einen Freispruch. Nun fällte das Landgericht das Urteil.
Mann akzeptierte Trennung nichtVersuchter Femizid in Hotel – Kölner Richterin spricht von Notwehrlüge

Der Angeklagte mit seinen Verteidigern, Dolmetscher und Wachtmeister im Landgericht Köln. Im Vordergrund die genutzte Videoanlage zur Übertragung der Vernehmung in einen anderen Saal.
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Die Ehefrau wollte ein selbstbestimmtes Leben führen und sollte daher sterben. Zu diesem Schluss kam das Kölner Landgericht im Schwurgerichtsprozess gegen einen 38-jährigen Afghanen. Für den versuchten Femizid in einem Kölner Hotel erhielt der Angeklagte acht Jahre Gefängnis. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Als besonders verwerflich bezeichnete die Vorsitzende Richter Sabine Kretzschmar, dass der Beschuldigte seine Tat später als Notwehr dargestellt habe.
Ehemann schlug Familientreffen in Kölner Hotel vor
Die Richterin schilderte in ihrer Urteilsbegründung eine innere Zerrissenheit des späteren Opfers. Mit ihrem Ehemann hatte sie im Iran eine Familie gegründet. Zwei gemeinsame Kinder kamen dort zur Welt, zwei weitere nach der Flucht in Deutschland. Sie besuchte Deutschkurse, er arbeitete als Gärtner. Die Beziehung sei überschattet gewesen von Gewalttätigkeiten, auch gegenüber den Kindern. Von Schlägen mit Kabeln berichtete die Frau, die auf Anraten einer Freundin zur Polizei ging.
Frau und Kinder verließen das gemeinsame Heim in Sachsen und kamen in einem Frauenhaus in Krefeld unter. Der Kontakt zum Ehemann brach aber nicht ab, auch weil die Kinder nach ihrem Vater verlangten. Der Angeklagte habe seine Frau zudem unter Druck gesetzt, führte die Richterin aus. Sie dürfe ihm die Kinder gar nicht vorenthalten, ansonsten verliere sie das Sorgerecht. Das Gericht: „Er gab auch wahrheitswidrig an, es von der Behörde schriftlich zu haben, dass er Umgang haben dürfe.“
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Die Frau sei unentschlossen gewesen, ob sie ihrem Ehemann noch eine Chance geben sollte. Per Handy schickte sie ihm mal ein Herzchen, dann erklärte sie die Beziehung endgültig als beendet. „Er hatte die Befürchtung, es gebe einen neuen Mann, und das wäre nicht hinzunehmen“, erklärte Richterin Kretzschmar. Vergangenen April habe der Mann ein Treffen in Köln vorgeschlagen. Hier habe er den Beziehungsstatus endgültig klären wollen. Im Gepäck hatte er zwei Messer, sagte die Richterin.
Köln: Laut Urteil Mordversuch in Hotelzimmer
Während die Kinder in einem Hotelzimmer in der Kölner Innenstadt warteten, traten die Eltern einen gemeinsamen Spaziergang an. „Hier gab sie ihm zu verstehen, die Trennung zu wollen“, so die Richterin. Der Angeklagte habe danach ins Hotel zurückgewollt. Den Impuls zur Tat habe dann aber wohl erst ein Anruf eines Bekannten der Frau gegeben. Eifersüchtig sei der Angeklagte gewesen und seiner Frau in ihr Hotelzimmer gefolgt, während die Kinder in ihrem eigenen Zimmer etwas aßen.
In Zimmer 122 habe der Mann zunächst versucht, den Handypin seiner Frau zu bekommen. Nachdem die 33-Jährige sich weigerte, wurde es laut Urteil immer brutaler. „Er warf sie aufs Bett, griff ihr an den Hals und würgte sie“, so die Richterin. Die Frau habe keine Luft bekommen und Todesangst gehabt. „Du hast mich verraten“, habe der Mann gebrüllt und der Frau mit einem Kopfstoß die Nase gebrochen. „Dann entschloss er sich, sie zu töten, damit sie mit keinem anderen Mann zusammenkäme.“
Mit seinem Cuttermesser habe der Mann zu einem kraftvollen Stich in den Hals seiner Frau angesetzt. Laut Richterin konnte die Frau dem Angreifer das Messer aus der Hand schlagen. Bei einem zweiten Stichversuch habe sie in die Klinge gegriffen und sich eine Wunde an der Hand zugezogen. Das Messer habe sie hinter ein Sofa werfen können, dann sei die Frau zur Rezeption geflüchtet. Es kam zu einem Polizeieinsatz, später wurde der Mann verhaftet. Er saß seitdem in Ossendorf in Untersuchungshaft.
Köln: Angeklagter soll Notwehrszenario vorgetäuscht haben
Von erheblicher krimineller Energie habe es gezeugt, so die Richterin, dass der Angeklagte noch im Hotel ein Notwehrszenario vorgetäuscht habe. So habe er sich noch selbst mit dem Messer verletzt und von einem Angriff seiner Ehefrau gesprochen. Auf einem Überwachungsvideo vom Hotelflur – der 38-Jährige habe noch versucht, seiner Frau hinterherzurennen – seien die späteren Wunden an den Armen des Mannes aber nicht zu sehen gewesen. Er habe sich diese also offensichtlich selbst zugefügt.
Eine Gutachterin hatte die Schilderungen der Frau zum Tatgeschehen als glaubhaft eingestuft. „Dieser Albtraum verfolgt mich jeden Tag“, hatte die Geschädigte unter Tränen berichtet, während der Angeklagte aus dem Saal entfernt worden war und per Videoschalte zuhörte. Sie kämpfe für ihre vier Kinder. Derzeit lebe die Familie immer noch in einem Frauenhaus, ein Umzug in eine eigene Wohnung sei geplant. Auf die Frage der Richterin, ob sich seit der Festnahme des Mannes auch etwas verbessert habe, antwortete die Zeugin: „Wir werden seit sechs Monaten nicht mehr geschlagen.“

