Eine Kölner Autofahrerin erhält wegen 20 km/h zu viel einen Bußgeldbescheid über 7.500 Euro. Ein offensichtlicher Fehler mit Folgen.
Fehler der Stadt KölnWegen 20 km/h zu viel – Autofahrerin soll 7.500 Euro Strafe zahlen

Die A555, auf der die Autofahrerin geblitzt wurde (Archivbild).
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Ein Bußgeldbescheid der Stadt Köln hat bei einer Autofahrerin für Verwunderung gesorgt. Die Frau war am 4. März 2025 auf der Autobahn 555 unterwegs, als sie zwischen der Anschlussstelle Wesseling und Rodenkirchen geblitzt wurde.
Bei erlaubten 100 km/h wurde sie mit 120 km/h gemessen. Normalerweise hätte das eine Strafe von 60 Euro bedeutet. Doch der Bußgeldbescheid, der sie wenig später erreichte, forderte: 7.500 Euro.

Der Bußgeldbescheid der Stadt Köln - gefordert wird eine Summe von 7.500 Euro.
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Obwohl die hohe Summe offensichtlich ein Fehler war, musste die Fahrerin Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Eine Stadtsprecherin erklärte„ EXPRESS.de“ auf Nachfrage, man stehe im Kontakt mit der Betroffenen. Aus Datenschutzgründen wurden keine weiteren Informationen zum Fall bekanntgegeben.
Rechtsanwalt warnt: Einspruchsfrist unbedingt beachten
Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von „Geblitzt.de“, weist darauf hin, wie wichtig die Einhaltung von Fristen ist: „Legt man gegen einen Bußgeldbescheid nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch ein, so wird der Bescheid mit seinen Festsetzungen rechtskräftig.“
Louven erklärt weiter: „Dieses Beispiel zeigt anschaulich, wie sinnvoll es ist, sich mit Bußgeldbescheiden an einen Anwalt zu wenden. Er prüft im Rahmen der Akteneinsicht einen Fall unter allen denkbaren Gesichtspunkten. Abgesehen von möglichen technischen oder sonstigen Aspekten kommt es in der Praxis nicht selten auch bei den Festsetzungen eines Bescheids zu Fehlern, die für einen Laien nicht ohne Weiteres erkennbar sind.“ (red)