Menschen heimlich in der Öffentlichkeit zu filmen, ist nicht strafbar. Mit einer Petition möchte die Kölnerin Yanni Gentsch das ändern.
Petition für StrafbarkeitKölnerin wird heimlich gefilmt und sammelt 40.000 Unterschriften

Die 30-jährige Yanni Gentsch aus Köln hat einen Mann zur Rede gestellt, der sie beim Joggen filmte - und dafür gesorgt, dass er sein Video löscht.
Copyright: Yanni Gentsch
Es ist Mitte Februar, als die Kölnerin Yanni Gentsch durch den Grüngürtel joggt. Und plötzlich bemerkt, wie sie ein Mann heimlich von hinten filmt. Sie konfrontiert den Mann, filmt die Situation selbst, lädt das Video auf Instagram hoch. Die Resonanz ist riesig. Und Yanni Gentsch denkt sich: „Das kann es jetzt eigentlich nicht gewesen sein“, wie sie dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ später erzählt.
Eigentlich habe sie den Mann, der sie gefilmt hat, anzeigen wollen. Allerdings ist das heimliche Abfilmen anderer Menschen in Deutschland nicht verboten. Erst seit 2021 gibt es im Strafgesetzbuch den Paragrafen 184k. Er verbietet das sogenannte Upskirting (unter den Rock fotografieren und filmen), stellt kurz gesagt das heimliche Filmen des Intimbereichs unter Strafe – allerdings nur, wenn dieser nicht von Kleidung bedeckt wird.
„Das ist eine Lücke, an der ich ansetzen möchte“, sagt Yanni Gentsch und hat eine Petition gestartet, um diese Lücke zu schließen. „Wenn man heimlich gefilmt wird, vor allem mit sexueller Intention, sollte das absolut strafbar sein. Egal, ob man angezogen ist oder nicht“, findet Yanni Gentsch. „Da möchte ich dann gerne Einspruch einlegen können.“
Video über 14 Millionen Mal angesehen
Das Video, das den Vorfall aus dem Grüngürtel zeigt, machte schnell die Runde, hat auf Instagram mittlerweile mehr als 14 Millionen Aufrufe. Yanni Gentsch gibt viele Interviews, „aber zu dem Zeitpunkt war das halt einfach nur eine Nachricht. Mir fehlte irgendwie die Tiefe bei dem Thema.“ Bis die Plattform innn.it auf sie zukam und eine Petition vorschlug, die fordert, Vorfälle wie den von Mitte Februar strafbar zu machen.
„Die Idee fand ich super. Das greift genau die Ebene auf, die mir bei dem Thema die ganze Zeit gefehlt hat“, sagt Yanni Gentsch. „Aber ganz ehrlich: Ich dachte, das wäre etwas weniger Arbeit“, erzählt sie lachend. Ein paar Nachtschichten müssen eingeschoben werden, die Petitions-Plattform helfe ihr beim juristischen Hintergrund der Forderung.
Ende März veröffentlichte Yanni Gentsch die Petition, bittet seitdem Menschen mit großer Reichweite um Unterstützung. Und auch der Rückenwind der Aufmerksamkeit, die das Video aus dem Grüngürtel auf das Thema gezogen hat, macht sich bemerkbar. Nach wenigen Tagen haben bereits mehr als 10.000 Menschen die Petition unterschrieben, mittlerweile sind es mehr als 40.000. „Ich bin absolut begeistert davon“, freut sich Yanni Gentsch. „Ich bin eine ganz normale Privatperson, die bis auf das eine virale Video keine Reichweite hat. Dass so viele Menschen die Petition unterstützen, macht mich extrem stolz.“ Und: „Es zeigt, dass es da über die Nachricht und das eine Video hinaus ein gesellschaftliches Interesse an dem Thema gibt.“
Auch der „Upskirting-Paragraf“ entstand aus einer Petition
Rechtlich bindend sind Petitionen nicht. „Selbst wenn ich jetzt 14 Millionen Unterschriften statt der 14 Millionen Views auf dem Video hätte“, fügt Yanni Gentsch hinzu. Ein nächster Meilenstein, sagt sie, wären 50.000 Unterschriften. „Das ist ungefähr die Schwelle, ab der man politisch ernst genommen wird. Aber generell gilt natürlich: Je mehr Unterschriften es sind, desto höher ist der Druck auf die Politik, dass sie etwas machen muss.“
Dass das funktionieren kann, hat ausgerechnet der Paragraf, den Yanni Gentsch erweitert sehen möchte, bereits bewiesen: 184k Strafgesetzbuch, der „Upskirting-Paragraf“. Anstoß für die Diskussion über das Upskirting und die Einführung des Paragrafen war eine 2019 gestartete Petition.