Am Geldautomaten in KölnSenioren Hilfe angeboten – und dabei PIN ausgespäht

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Der Angeklagte beim Prozessauftakt im Landgericht Köln mit seinem Verteidiger Mario Geuenich.

Köln – Mit einer perfiden Masche soll ein 24-jähriger Franzose Senioren in Köln und ganz Deutschland um ihr Erspartes gebracht haben. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der Mann seine betagten Opfer in den Vorräumen von Banken in ein Gespräch verwickelt und seine Hilfe bei der Bedienung des Geldautomaten angeboten und dabei die PIN-Nummern ausgespäht haben.

Köln: Senioren am Geldautomat in Gespräch verwickelt 

Seit Mittwoch muss sich der Angeklagte wegen sogenannten Computerbetruges vor dem Kölner Landgericht verantworten. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Beschuldigte die Senioren bei der Eingabe der Geheimzahl beobachtet und die PIN-Nummer einem Komplizen genannt hat. Diesem soll der Täter in der Bank dann die EC-Karte seiner Opfer weitergereicht haben. 

Während der Mittäter dann das Konto des Opfers plünderte, soll der Angeklagte die Senioren weiter abgelenkt haben. So lange, bis ihm der Komplize die Bankkarte zurückgab. Den Besitzern gab der Trickbetrüger vor, die Karte dem Schlitz des ursprünglichen Geldautomaten entnommen zu haben. Erst mit dem späteren Blick auf den Kontostand bemerkten die Senioren den Betrug.

Kölner Staatsanwaltschaft hat 24 Fälle angeklagt

In 24 Fällen muss der Angeklagte sich verantworten. Viermal hatten die Täter die Höchstsumme von 2000 Euro abgehoben, auch in den anderen Fällen belief sich die Beute meist auf einen vierstelligen Betrag. Fünfmal schlugen die Betrüger in Köln zu, außerdem in Frechen, Stuttgart, Karlsruhe, Nürnberg, München und Berlin. Der Gesamtschaden liegt bei rund 29.400 Euro.

„Ihm tut das sehr leid“, sagte Mario Geuenich, Verteidiger des Angeklagten. Der Mandant wolle sich weitgehend geständig einlassen, der Anwalt kündigte eine ausführliche Stellungnahme für den nächsten Verhandlungstag an. Diese sei schon für den Prozessauftakt geplant gewesen, allerdings habe man sich aufgrund eines Corona-Verdachts in der JVA nicht absprechen können.

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Dem Angeklagten droht eine mehrjährige Haftstrafe, zumal er in mehreren europäischen Ländern vorbestraft sein soll. So soll er mit ähnlichen Betrugsmaschen bereits in seinem Heimatland Frankreich, in England und in der Schweiz aufgefallen sein. Zuletzt war der Mann in Belgien festgenommen und nach Deutschland überstellt worden. Ein Urteil im aktuellen Fall ist für Februar vorgesehen.

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