Kuriose ErklärungKölner fällt im Amt mit falscher Erste-Hilfe-Bescheinigung auf

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Symbolbild.

Köln – Er wollte den Führerschein machen, sich den benötigten Erst-Hilfe-Kurs und Sehtest aber ersparen. Nun musste sich der Mitarbeiter eines Döner-Imbisses vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Er hatte der Führerscheinstelle im Kundenzentrum der Stadt gefälschte Urkunden vorgelegt.

Der Anwalt des Angeklagten sagte bei der Verhandlung in Saal 9 des Amtsgerichts, sein Mandant, der aus dem Irak stamme und seit 2014 in Deutschland lebt, habe aufgrund der Sprachbarriere den Erste-Hilfe-Kurs mit neun Einheiten zu je 45 Minuten gescheut und einen einfachen Ausweg gesucht.

Der Angeklagte sprach von einem ominösen „Orhan“, der jede Woche im Restaurant zum Essen aufgetaucht sei und ihm angeboten habe, die benötigten Dokumente zu besorgen. Grundsätzlich echte Bescheinigungen wohlgemerkt, die ein anerkanntes Institut ausfüllen würde.

Angeblich 700 Euro für falsche Bescheinigung gezahlt

700 Euro will der auf 450-Euro-Basis beschäftigte Imbiss-Mitarbeiter für die beiden Dokumente bezahlt haben. „Er hat auf die Echtheit der Bescheinigungen vertraut“, sagte der Anwalt des Angeklagten, strafbar hätte sich ja demnach wenn überhaupt das ausstellende Institut gemacht.

Der Mandant hätte sicher nicht so viel Geld für Fälschungen bezahlt, die die Stadt-Mitarbeiterin offenbar auf den ersten Blick erkannt hätte. „Dann hätte er sich auch selbst an den Computer setzen können“, so der Verteidiger, es sei ein leichtes, im Internet an entsprechende Vordrucke zu kommen.

Der Anwalt beantragte entsprechend der Ausführungen einen Freispruch, nachdem er an Richter und Staatsanwältin mit dem Versuch gescheitert war, das Verfahren einstellen zulassen, da der Mandant nicht vorbestraft sei. Möglich wäre hier auch die Zahlung einer Geldauflage gewesen.

Verurteilung zu Geldstrafe

Richter Michael Käufl bestand auf einer Verurteilung und verhängte 300 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze zu zehn Euro). Der Angeklagte habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass es sich um Fälschungen gehandelt habe, er könne sich nicht auf angebliche Unwissenheit berufen.

Auch im Interesse der Allgemeinheit habe eine Verurteilung erfolgen müssen, sagte der Richter, da es sich nicht um ein Delikt im privaten Rahmen handele. Der Nachweis von geleistetem Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest diene der Sicherheit im Straßenverkehr, dies dürfe man nicht umgehen.

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