BGH bestätigt UrteilKölner Ex-Politiker Hans-Josef Bähner muss ins Gefängnis – Kritik vom Anwalt

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Hans-Josef Bähner (l.) beim Prozess im Kölner Landgericht mit seinem Verteidiger Mutlu Günal.

Hans-Josef Bähner (l.) beim Prozess im Kölner Landgericht mit seinem Verteidiger Mutlu Günal.

Jetzt ist das Urteil rechtskräftig. Für den Schuss auf einen jungen Mann muss der ehemalige Kölner Politiker Hans-Josef Bähner ins Gefängnis. Das entschied der Bundesgerichtshof. Bähners Verteidiger übt scharfe Kritik.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des ehemaligen Kölner CDU-Politikers Hans-Josef Bähner abgeschmettert und damit das Urteil des Landgerichts vom Januar bestätigt. Damit steht fest, dass Bähner für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis muss. Der heute 75-Jährige hatte Ende 2019 in Porz einen Schuss auf einen jungen Mann abgegeben, von dem er sich gestört fühlte. Auch rassistische Beleidigungen fielen.

Bähners Verteidiger kritisiert Entscheidung des BGH

„Es ist eine unerträgliche und ungerechte Entscheidung. Die ganze Justiz ist auf plumpe Lügengeschichten hereingefallen“, kommentiert Bähners Verteidiger Mutlu Günal die BGH-Entscheidung auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Es sei ein schwarzer Tag für den deutschen Rechtsstaat. Günals Reaktion überrascht nicht, hatte dieser doch einen Freispruch gefordert.

Günal hatte sein Plädoyer damals auf eine Notwehrthese gestützt. Bähner sei an seiner Gartenmauer angegriffen worden, dabei habe sich der Schuss aus Bähners nicht registrierten Pistole gelöst. Arm und Schulter eines damals 20-Jährigen wurden durchlöchert. Verteidiger Günal behauptete, dass sich der Beschossene und dessen Freunde bei deren Zeugenaussagen abgesprochen hätten.

Kölner Urteil enthält keine durchgreifenden Rechtsfehler

Bähner hatte rassistische Beleidigungen im Laufe des Verfahrens konsequent abgestritten. Der BGH bestätigte nun aber die Auffassung des damaligen Richters Ralph Ernst, wonach Bähner eine „fremdenfeindliche Gesinnung“ an den Tag gelegt habe. „Die Überprüfung des Urteils hat keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben“, so der Bundesgerichtshof.

Bähner bekommt nun die Ladung zum Haftantritt. Der ehemalige Porzer Kommunalpolitiker müsste dann, da er auf freiem Fuß ist, aller Voraussicht nach in den offenen Vollzug der JVA Remscheid. Auf dem Haftgelände könnte sich Bähner frei bewegen, auch sind bis zu 20 Freistunden pro Woche außerhalb des Gefängnisses möglich. Sollte Bähner noch einmal einen Job annehmen, sogar mehr.

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