Tragische LebensgeschichteKölner JVA-Brandstifterin tötete mit 14 ihren Hund

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JVA-Ossendorf-Köln (1)

Das Landgericht verhandelt über eine Brandstiftung in der JVA Ossendorf.

Köln – Wegen einer Brandstiftung in der JVA Ossendorf muss eine 34-Jährige für unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie, das entschied am Dienstag das Kölner Landgericht. In seiner Urteilsbegründung hob der Vorsitzende Richter Jan F. Orth am Nachmittag die Tragik des Falles hervor. Denn eigentlich hätte die psychisch kranke Beschuldigte nie im Gefängnis landen dürfen.

Bereits als Kind die Diagnose Schizophrenie

Bereits im Alter von zehn Jahren hatten Ärzte bei der in Wattenscheid bei einer alkoholkranken Mutter aufgewachsenen Beschuldigten eine Schizophrenie diagnostiziert. Vier Jahre später hatte sich sich mit einer Flasche Sekt und ihrem Hund im Keller eingesperrt, das Tier getötet und dann versucht, sich selbst das Leben zu nehmen. Viele Klinikaufenthalte schlossen sich an.

Die heute 34-Jährige hatte noch den Hauptschulabschluss erreicht, musste ihre weitere Ausbildung aber aufgrund zunehmender psychischer Beschwerden abbrechen. Seit 2003 lebte sie durchgehend in einer geschlossenen Wohngruppe. Nachdem die Frau dort 2015 einen weiteren Selbstmordversuch unternommen hatte, wurde sie in eine psychiatrische Klinik verlegt.

Brandstiftung in psychiatrischem Krankenhaus

In dem Krankenhaus im sauerländischen Marsberg kam es zu einer ersten Brandstiftung. Die Patientin zündete die Decke und Matratze ihres Bettes an. Das Landgericht Arnsberg wertete das als Sachbeschädigung und sah von einer Strafe aufgrund von festgestellter Schuldunfähigkeit ab. Man sollte der Beschuldigten aber in Zukunft kein Feuerzeug mehr zur Verfügung stellen.

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Etwa fünf Jahre später hatte die Beschuldigte erneut versucht, ihr Krankenzimmer in Brand zu setzen. Das Amtsgericht Brilon sah diesmal eine volle Schuldfähigkeit als gegeben an, und verhängte zwei Jahre Haft wegen versuchter besonders schwerer Brandstiftung. Die Frau sollte in ein normales Gefängnis verlegt werden und kam in die JVA Köln.

Köln: Brandstifterin muss in geschlossene Psychiatrie

Zur Verwunderung des Richters wurde der Beschuldigten tagsüber trotzdem ein Feuerzeug ausgehändigt, damit diese rauchen konnte. Das nutzte sie und legte erneut einen Brand. Aus Hilflosigkeit heraus, wie die psychiatrische Gutachterin es beschrieb, um eine Veränderung zu erreichen. JVA-Mitarbeiter zogen die Insassin unter hohem eigenen Risiko aus der Zelle.

„Wir verstehen, dass Sie sich ganz unwohl in Ihrer Haut fühlten und deshalb Dinge angezündet haben“, erklärte Richter Orth. Der Vorsitzende verhängte letztlich im Einklang mit allen professionellen Prozessbeteiligten die dauerhafte Unterbringung in der forensischen Klinik. Wenn sie dort auf die Ärzte höre, dann könne die Beschuldigte irgendwann wieder in ihre Wohngruppe zurückkehren, sagte der Richter. „Und dafür drücken wir Ihnen die Daumen.

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