Kölner mit Shake vergiftetWie glaubhaft ist das „Geständnis“ der Schwester?

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Die Angeklagte beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht mit ihrer Verteidigerin Ulrike Tasic.

Köln – Im Mordprozess gegen eine 63-jährige Kölnerin, die ihren behinderten Bruder vergiftet hat, sagte am Montag im Landgericht ein Gerichtsmediziner aus. Dieser äußerte sich zu der Frage, ob das spätere Todesopfer von seiner Schwester zuvor bereits körperlich misshandelt wurde. Die Angeklagte begleitete die Ausführungen des Sachverständigen mit ausufernden Gesten.

Gutachter bekräftigt Vorwurf der Misshandlung nicht

Richterin Sabine Kretzschmar hatte dem Gerichtsmediziner mehrere vor dem Tod des Opfers aufgenommene Fotos überreicht, auf dem Hämatome an Armen und Beinen des Mannes dokumentiert waren. Dieser hatte damals den Mitarbeitern einer Behindertenwerkstatt gegenüber geäußert, seine Schwester habe ihn mehrfach gekniffen. Die Polizei wurde eingeschaltet.

Die Angeklagte hatte die Verletzungen damit erklärt, dem Bruder hochgeholfen oder auch einmal zurück gerissen zu haben, als dieser mit seinem Dreirad auf eine Straße fahren wollte. Der Gerichtsmediziner wollte sich auf Nachfrage nicht festlegen, verschiedene Szenarien seien denkbar. Ein großes Hämatom am Arm zeuge aber schon von höherer Intensität.

Köln: Wie glaubhaft ist die Angeklagte?

Die Angeklagte nickte zustimmend mit dem Kopf, als der Gutachter von der Möglichkeit eines Festhaltens sprach und formte ihre Hände um zu demonstrieren, wie sie ihren Bruder angepackt habe. Später räumte sie aber auch ein, dem Bruder auch mal „eine geklatscht“ zu haben. Da habe er sie aber tätlich angegriffen, nachdem sie ihn aufgefordert hatte, auf Toilette zu gehen.

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Die Abfrage dieses nebensächlichen Geschehens vor der Tat dient dem Gericht auch als Gradmesser, inwieweit die Angeklagte als glaubwürdig angesehen werden kann. Die 63-Jährige hatte eingeräumt, ihrem Bruder, der an einer halbseitigen Lähmung und Epilepsie litt, einen giftigen Bananenshake gereicht zu haben. Er sei damit allerdings einverstanden gewesen.

Staatsanwältin geht von heimtückischen Mord aus

„Illegale Sterbehilfe“ nannte die Angeklagte das. In den Shake hatte sie 100 Kapseln eines Schmerzmittels gemischt. Angeblich, um den Bruder vor einem Siechtum zu bewahren. Die Staatsanwältin geht von heimtückischem Mord aus. Im Vorfeld hatte es keine Hinweise darauf gegeben, dass der Mann sterben wollte. So hatte er kurz vor der Tat noch ein Fest besucht.

Die Angeklagte stellt sich als aufopfernde Angehörige dar. Allerdings soll sie Pflegeleistungen für den Bruder überteuert abgerechnet haben. Auch ließ sie sich dessen Lebensversicherung ausbezahlen und verteilte die 39.000 Euro an ihre Kinder. Die Tat geschah, nachdem ihr die Betreuung abgenommen wurde und der Bruder in ein Heim umziehen sollte. Der Prozess wird fortgesetzt.

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