Kölner vor GerichtMann klemmt großen Gegenstand zwischen KVB-Schienen

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Symbolbild.

Köln – Einen versuchten schweren Eingriff in den Schienenverkehr wirft die Kölner Staatsanwaltschaft einem Mann aus Porz vor, der in Ostheim einen großen Stein zwischen die Schienen der Linie 9 geklemmt haben soll. „Er nahm es in Kauf, dass der Zug entgleist“, heißt es in der Anklage, die am Donnerstag im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Landgericht verlesen wurde.

Dicker Stein in KVB-Gleis wurde rechtzeitig entdeckt

Am 12. Dezember 2019 soll der 38-jährige Angeklagte den sieben mal zwanzig Zentimeter großen Steinklotz auf den Gleisen deponiert haben. Zu einem Unfall kam es nicht, da der Gegenstand rechtzeitig entdeckt wurde. Im Verlauf der nächsten Monate kam es immer wieder zu schwerwiegenden Vorfällen mit dem Beschuldigten in Zügen der Deutschen Bahn und der KVB.

Fahrgast von S-Bahn mit Schlägen und Tritten traktiert

Aus dem Nichts heraus soll der 38-Jährige in der S-Bahn-Linie 11 im Bereich Liebigstraße einen Fahrgast nicht nur mit Faustschlägen traktiert haben. Als der Mann von der Wucht der Schläge in einen Vierersitz geschleudert worden sei, habe der Täter noch mit Fußtritten ins Gesicht nachgesetzt.

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Das Fass zum Überlaufen brachte ein Vorfall, der sich am 1. Juli vergangenes Jahr um 7.35 Uhr an der KVB-Haltestelle Porz-Markt ereignet haben soll und nach dem der Angeklagte in U-Haft kam. Der 38-Jährige soll mit einer Axt mit 85 Zentimeter langem Stiel eine Frau bedroht und gesagt haben: „Gib mir eine Zigarette, sonst haue ich dir den Kopf ein.“

Angeklagtem droht Einweisung in die Psychiatrie 

Das Opfer gab ihm eine Zigarette, womit der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft eine räuberische Erpressung begangen habe. Allein für diesen Tatbestand drohen mehrere Jahre Gefängnis. 

Eine psychiatrische Sachverständige soll im Prozess nun Auskunft zum Geisteszustand des Mannes geben, der unter einer schizoaffektiven Störung leiden soll, die Wahnvorstellungen mit sich bringen kann. Dem Beschuldigten droht daher auch die dauerhafte Einweisung in die geschlossene Psychiatrie. Ein Urteil in dem Fall ist für Ende Februar vorgesehen.

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