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Nach TodesfallWann dürfen Patienten unbeaufsichtigt im Rettungswagen mitfahren?

Lesezeit 2 Minuten
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(Symbolbild)

KölnNach dem Tod eines 57-jährigen Mannes aus Meschenich in einem Kölner Rettungswagen (hier lesen Sie mehr) vor knapp zwei Wochen ist ein zweiter Fall bekannt geworden, in dem Rettungsdienstmitarbeiter einen Patienten während des Transports zum Krankenhaus hinten im Fond des Wagens allein gelassen haben sollen. Das könnte ein Verstoß gegen die Standards der Feuerwehr beim Notfalltransport darstellen.

Patient starb an Lungenembolie

Im Fall Meschenich ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Die Polizei hat die Einsatzunterlagen beschlagnahmt, ermittelt aber derzeit nicht gegen konkret Beschuldigte. Hinweisen von Zeugen zufolge sollen die beiden Rettungsassistenten den Patienten während des knapp 15-minütigen Transports zum St. Antonius-Krankenhaus hinten im Fond sich selbst überlassen haben. Der Mann starb während der Fahrt oder kurz nach der Ankunft im Krankenhaus an einer Lungenembolie.

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Alexander Lechleuthner, ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes der Feuerwehr Köln, betont, nach seinen Informationen sei einer der beiden Retter durchaus hinten beim Patienten  gewesen. „Das muss jetzt alles aufgeklärt werden“.

Mitarbeiter hörten Klopfgeräusche nicht

In Niehl sollen im Oktober 2020 indes zwei andere Rettungsdienstmitarbeiter einen 33 Jahre alten Patienten, der über Fieber und Kurzatmigkeit geklagt hatte, während des wenige Minuten dauernden Transports ins St. Agatha-Krankenhaus hinten im Fahrzeug unbeaufsichtigt gelassen haben.

Der Vater des 33-Jährigen berichtete dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, die Besatzung habe seinem Sohn gesagt, er solle gegen die Scheibe hinter dem Beifahrersitz klopfen, wenn er Hilfe brauche. Das habe sein Sohn auch getan, weil er plötzlich fürchtete, sich übergeben zu müssen – aber die beiden Retter hätten ihn nicht gehört. Womöglich hätten sie sich beide vorne aufgehalten, weil sein Sohn Corona-Symptome gezeigt hätte, sie aber keine Schutzanzüge trugen. Der 33-Jährige habe die Situation zwar als unangenehm empfunden, wolle den Rettungsdienstmitarbeitern aber im Nachhinein keinen Vorwurf machen. Im Krankenhaus sei er negativ getestet worden.

Ausnahmen sind zulässig

Lechleuthner betont, die grundsätzliche Vorgabe laute: Einer fährt, der andere ist hinten beim Patienten. Sitzen beide Mitarbeiter vorne, müssen sie das gut begründen. Bei einem Notfalltransport sei das nicht denkbar. Aber ein Beispiel für eine Ausnahme von der Regel seien „Quarantänefahrten“, bei denen ein Patient mit einer gesicherten Covid-19-Infektion, aber ohne akute Erkrankungsanzeichen transportiert werde.