Neueinteilung für fast alle WahlbezirkeUrteil sorgt für Chaos bei den Kölner Parteien

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Köln Stadthaus Deutz

Das Stadthaus in Köln-Deutz

Köln – Ein Urteil des Verfassungsgerichts NRW zur Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl am 13. September dieses Jahres hat deutlich schwerwiegendere Auswirkungen als bislang bekannt war. Die Stadt muss vermutlich alle 45 Bezirke neu zuschneiden – bislang war lediglich die Rede von 15 Bezirken, die bezogen auf die Zahl der Wahlberechtigten vom durchschnittlichen Wahlbezirk um mehr als 15 Prozent abweichen.

Das liegt daran, dass bei der Neuverteilung auch Wahlbezirken, die der vorgeschriebenen Quote entsprechen, zusätzliche Wahlberechtigte zugeschlagen werden müssen. Andernfalls wäre es mathematisch nicht möglich, die Bezirke auszugleichen. Lediglich der Stadtbezirk Mülheim könnte davon ausgenommen sein, da es dort bislang nur wenige Abweichungen gibt.

Stadtbezirk Chorweiler verliert wohl Ratsmitglied

Mit einer hohen Wahrscheinlichkeit wird der Stadtbezirk Chorweiler bei einer neuen Einteilung einen Wahlbezirk und somit ein Ratsmitglied verlieren. Der Stadtbezirk Rodenkirchen würde dann einen Wahlbezirk und ein Ratsmitglied hinzugewinnen, da es dort besonders viele Abweichungen von der 15-Prozent-Quote gibt.

Als weitere Auswirkung der Neuordnung müssen die Parteien, die bereits Kandidaten für die Kommunalwahl aufgestellt haben, noch einmal von vorne anfangen. Die Einteilung der Wahlbezirke gilt als ein grundlegender Akt im Rahmen der Wahlvorbereitung – erst nach deren Offenlage ist es möglich, dass die Parteien Bewerber küren. Da jetzt ein neuer Zuschnitt vorgenommen werden muss, sind alle bisherigen Kandidaturen hinfällig – das parteiinterne Rennen beginnt also erneut.

Linke: Verwaltung hat ihre Hausaufgaben gemacht

Davon betroffen sind die CDU und die FDP. Die Parteien, die ihre Kandidaten im Februar festlegen wollten, werden darauf wohl ebenfalls verzichten müssen, da die Stadt die Neueinteilung bis dahin nicht schaffen wird – erst im März wird es den Parteien voraussichtlich möglich sein, ihre Kandidaten zu wählen.

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Die Verwaltung will bis Ende Januar die Neueinteilung aufbereiten. Am Ende der ersten Februarwoche soll eine Beschlussvorlage fertig sein, so dass der beschließende Wahlausschuss Ende Februar tagen kann. Danach könnte die öffentliche Bekanntmachung folgen.

Die Linke-Fraktion hat unterdessen die Verwaltung in Schutz genommen. Diese habe – anders als von der FDP am Donnerstag behauptet – sehr wohl ihre Hausaufgaben gemacht. So habe die Stadt vorab nicht wissen können, wie das Urteil des Verfassungsgerichts lauten würde.

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