Köln – Sein Vorstrafenregister ist beeindruckend: „Insgesamt 15 Eintragungen quer durchs Strafgesetzbuch. Von Zuhälterei, Urkundenfälschung, Diebstahl und Beleidigung ist alles dabei“, sagt die Vorsitzende Richterin beim Blick in die Akten des 49-jährigen Angeklagten, der sich allerdings in den letzten Jahren offensichtlich ans Gesetz gehalten hat. Bis auf den Vorfall im Mai vergangenen Jahres. Deswegen hatte der gelernte Autolackierer einen Strafbefehl über 6000 Euro erhalten. Weil er die Strafe als zu hoch empfand, legte er Einspruch ein. Deshalb der Prozess wegen Beleidigung.
Erst einmal hatte er an jenem Nachmittag mit seinem geleasten Ferrari in einer Porzer Fußgängerzone geparkt, auf einem Sonderfahrstreifen für Omnibusse. Die Betreiberin eines Kiosks von gegenüber hatte ihn darauf aufmerksam gemacht. Doch anstatt wegzufahren, bewegte er das Auto nicht, wurde stattdessen ausfallend: „Blöde Kuh, alte Schlampe“ waren noch die harmloseren Beschimpfungen gegenüber der 63-Jährigen.
Prozess in Köln: Frau fotografiert falsch geparktes Auto
Sie hatte daraufhin ihr Handy gezückt, um das falsch geparkte Auto zu fotografieren. Dann hatte sie die Polizei gerufen. „Sie hätte sich das Kennzeichen auch nur notieren können“, versuchte der Verteidiger Verständnis für seinen Mandanten zu wecken.
Warum er nicht ordnungsgemäß geparkt habe, begründete der Angeklagte mit einem verstärkten Sicherheitsbedürfnis. Immerhin habe er am Tattag für seinen Chef eine größere Summe Bargeld zur Bank bringen wollen. Aus Angst, überfallen zu werden, habe er so nah wie möglich an dem Geldinstitut geparkt – und das Verbot ignoriert. Als die Polizei kam, hatte er prompt 15 Euro Bußgeld bezahlen müssen, allerdings erfolgreich darauf bestanden, dass das Foto seines Ferrari wieder gelöscht wurde. „Warum dann mit einem auffallenden Auto vorfahren wie einem Ferrari und nicht in einem kleinen Golf?“, fragte die Richterin kopfschüttelnd ohne eine überzeugende Antwort zu erhalten.
Prozess in Köln: Mangel an Einsicht und Reue
Was er genau zu der Frau gesagt habe, „daran kann ich mich nicht erinnern, aber so drastisch, wie es in der Anklage steht, war es nicht“, gab er zu Protokoll. Sein Pech, dass eine weitere Augenzeugin die Worte genau so gehört hatte. „Es mangelt Ihnen an Einsicht und Reue“, verneinte die Staatsanwältin daraufhin den Vorschlag des Verteidigers, die Akte ohne Urteil zuzumachen und dafür der Anzeige-Erstatterin ein entsprechendes Schmerzensgeld für die Ehrverletzung zu zahlen.
Die Anklägerin forderte 2000 Euro Geldstrafe, die Richterin blieb darunter: Sie verhängte 1600 Euro Geldstrafe und sprach im Urteil von einem „strafmildernden Augenblicksversagen“. Aber sie sagte auch: „Es sind ehrverletzende Äußerungen und dafür muss man die Konsequenzen tragen.“



