„Ich vertraute Herrn K“Finanzberater steht vor Kölner Gericht – auch Freunde betrogen

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Martin K. (M.) mit seinen Anwälten vor Gericht

Martin K. (M.) mit seinen Anwälten vor Gericht

Köln – „Tatsächlich zurückgezahlt wurde nichts.“ Dieser Satz wiederholte sich, als der Staatsanwalt am Dienstag im Landgericht die Anklage in einem Prozess um schweren Betrug verlas, der zwei Männern angelastet wird. Als Haupttäter gilt Martin K., 54 Jahre alt und Fachwirt für Finanzdienstleitung; mitangeklagt ist der 60-jährige Bankkaufmann Hubert W. (Namen geändert). Der Tatzeitraum: Juli 2006 bis September 2010.

Martin K. werden 45 der 55 Fälle vorgeworfen; schon in einem Rechtsgespräch im Februar hatten seine Anwälte ein Geständnis angekündigt. Immer wieder brachte er Privatanleger dazu, Darlehensverträge abzuschließen oder sich auf stille Beteiligungen an Unternehmen einzulassen. Die Kunden lockte er damit, das Geschäft sei absolut sicher und werfe neben den Zinsen eine Rendite von 100 Prozent ab. „Eine Risikobelehrung erfolgte nicht“ – auch dieser Satz kehrt in der Anklage häufig wieder. Dass er so viele Vertragsabschlüsse verbuchen konnte, hatte damit zu tun, dass er den Ruf hatte, er könne seriös hohe Renditen erwirtschaften.

„Ich vertraute Herrn K.“

Hubert W., der früher als Finanzberater vermögende Kunden betreut und Martin K. bei einem Lehrgang kennengelernt hatte, sagte zu den Vorwürfen, er habe von einem bestimmten Zeitpunkt an guten Glaubens solche Verträge mit Anlegern geschlossen. Wenn bei der Vereinbarung Martin K. vertraglich dazwischengeschaltet war, waren als Rendite, zwischen ihnen aufgeteilt, jeweils 50 Prozent festgelegt. „Meine Kunden vertrauten mir, und ich vertraute Herrn K.“, sagte er. Ohne eine Provision zu bekommen, habe er das meiste Geld an Martin K. weitergeleitet.

Zehn Fälle sind angeklagt; in allen verloren die Anleger ihr Geld. Persönlich bereichert habe er sich nicht, beteuerte Hubert W., räumte aber reuig ein, er habe seine Arbeit „schlecht ausgeführt“. Trotz staatsanwaltlicher Ermittlungen und Kontensperrung habe er noch lange „an die Rückzahlung geglaubt“, schließlich habe K. Optimismus ausgestrahlt“.

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Ab und zu kämpfte Hubert W. mit den Tränen, weil zu den Geschädigten Freunde gehören. „Mein Leben war völlig am Boden“, sagte er. Heute arbeite er in einem Call-Center – für den Mindestlohn. Aus eigener Kraft könne er „den Verpflichtungen den Kunden gegenüber nicht nachkommen“. Anders Martin K.: Einen großen Teil des Schadens, der sich auf 2,8 Millionen Euro beläuft, hat er schon wiedergutgemacht, vor allem mit Geld aus der Zwangsversteigerung seines Hauses. Jenes Rechtsgespräch hat ergeben, dass er – das Geständnis vorausgesetzt – zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt werden könnte und Hubert W. zu einer Bewährungsstrafe unter einem Jahr. Für den Prozess sind zwölf Verhandlungstage vorgesehen.

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