Wegen Fibo-AbsageFitness-Firma scheitert mit Klage gegen Kölner Hotel

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Symbolbild.

Köln – Ein taiwanisches Unternehmen aus der Fitnessbranche hat vor dem Landgericht einen Hotelbetreiber auf Rücküberweisung bereits geleisteter Zahlungen verklagt, nachdem im Februar aufgrund der Corona-Pandemie die Kölner Fitnessmesse Fibo abgesagt worden war. Das Hotel in der Kölner Innenstadt hatte auf den vereinbarten hohen Stornogebühren bestanden.

Firma beklagt zu hohe Zimmerpreise und Stornogebühr

Die deutsche Vertriebsgesellschaft der Firma aus Taiwan brachte vor Gericht vor, dass der relativ hohe Preis der 16 gebuchten Zimmer in Höhe von 22.847 Euro in direktem Zusammenhang mit der Messe gestanden habe. Die Fibo 2020, die weltweit größte Messe für Fitness, Wellness und Gesundheit sollte vom 01. bis zum 04. April in der Deutzer Messe stattfinden.

Auch die vereinbarte Stornogebühr sei laut Kläger nicht angemessen. Die Parteien hatten sich darauf geeinigt, dass bis zum 2. Januar alle Zimmer kostenfrei, bis zum 2. März bis zu drei Zimmer kostenfrei storniert werden konnten. Spätere Stornierungen konnten nur gegen eine Servicegebühr in Höhe von 90 Prozent des ursprünglichen Zimmerpreises vorgenommen werden.

Kläger führt Beherbergungsverbot der Stadt Köln an

Nachdem die Firma bis Anfang März alle Zimmer storniert hatte, zahlte das Hotel wie vereinbart den Preis für drei Zimmer und weitere 10 Prozent des gebuchten Hotelpreises in Höhe von 9.193 Euro zurück. Die Hotelpreise hätten dem üblichen Marktpreis zu Messezeiten entsprochen und die Durchführung der Messe sei nicht Gegenstand des Hotelvertrages gewesen, so das Hotel.

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Beim Prozess führte das Unternehmen, das auf insgesamt 13.653,90 Euro geklagt hatte, weiter an, die Mitarbeiter hätten aufgrund des später von der Stadt Köln ausgesprochenen Beherbergungsverbot, das ab dem 19. März für einen Monat galt, ohnehin nicht in dem Hotel übernachten können. Argumente, denen die Kölner Richter letztlich nicht folgten.

Kölner Landgericht weist die Klage ab

Das Landgericht wies die Klage ab, die vereinbarte Stornierungsgebühr sei rechtmäßig gewesen. Das taiwanesische Unternehmen habe keinen Anspruch auf Erstattung der restlichen Vorauszahlung, weil sie lange vor den Beherbergungsverboten der Stadt Köln die Zimmer storniert habe. 

Auch gehöre die Durchführung der Messe nicht zum Leistungsumfang des Hotelvertrages zwischen den Parteien, sie sei lediglich das Motiv für die Reservierung gewesen. Die Absage der Messe liege daher in der Risikosphäre des Fitness-Unternehmens.

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