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Hoher SchadenAutofahrerin klagt nach Baumstumpf-Unfall gegen Stadt Köln

Lesezeit 2 Minuten
Ein umgefallener Baum mit einem Baumstumpf.

Mit einem Unfall durch einen Baumstumpf musste sich das Kölner Landgericht beschäftigen. 

Eine Autofahrerin erhält nach einem Unfall mit einem Baumstumpf nun Schadenersatz von der Stadt Köln. Das entschied das Landgericht.

Die Autofahrerin erhält rund 1500 Euro Schadenersatz von der Stadt Köln, nachdem sie in der Dunkelheit mit ihrem Fahrzeug gegen einen herausragenden Baumstumpf gefahren war. Das entschied das Landgericht. Die Klägerin wollte ihr Auto auf einem unbefestigten und nicht gepflasterten Streifen im Bereich des Böckingparks an der Straße Clevischer Ring in Mülheim parken.

Landgericht verurteilt Stadt Köln zur Zahlung

Hinter der Freifläche, auf der früher Bäume standen, verlief ein gepflasterter Gehweg. Rechts und links davon war der Bereich asphaltiert. „Andere Pkw hatten dort geparkt“, heißt es seitens des Landgerichts. Auch ein Straßenschild wies auf die Parkmöglichkeit in diesem Bereich während des Wochenmarktes hin. Die Autofahrerin gab an, daher nicht mit einem Hindernis gerechnet zu haben.

Sie sei mit ihrem Auto auf einen 20 bis 25 Zentimeter herausragenden Baumstumpf aufgefahren. Der Schaden an ihrem Fahrzeug habe rund 3000 Euro betragen. Die Richter sprachen ihr zumindest 50 Prozent davon zu. Die Stadt müsse dafür sorgen, dass auf Freiflächen, die wie Parkflächen aussehen, keine solchen Hindernisse stehen, entschied nun das Landgericht (Aktenzeichen: 5 O 94/22).

Stadt Köln hätte Baum besser entfernen müssen

Die Stadt Köln hätte den Baum so entfernen müssen, dass er nicht zur Gefahr für Autofahrer werde, die von einem Parkplatz ausgehen missten. Die Stadt habe somit ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt, so das Gericht. „Zur öffentlichen Straße gehören auch befestigte Seitenstreifen, Parkplätze und Parkflächen“, heißt es im Urteil. Die Gefahrenquelle hätte bei Kontrollen auffallen müssen.

Ganz aus der Verantwortung wollte das Gericht die Autofahrerin aber nicht nehmen, daher wurde eine fünfzigprozentige Mitschuld angenommen. „Die Klägerin hätte bei den schlechten Sichtverhältnissen nach Einbruch der Dunkelheit besser auf eventuelle Hindernisse achten müssen“, teilt Landgerichtssprecherin Michaela Brunssen mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.