Urteil in KölnGericht verbietet weitere Passagen aus Buch über Helmut Kohl

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Anwälte stehen hinter dem Buch «Vermächtnis - Die Kohl Protokolle» des Journalisten Heribert Schwan über den ehemaligen Bundeskanzler Kohl.

Im juristischen Dauerstreit über ein Enthüllungsbuch über den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl hat das Oberlandesgericht Köln am Dienstag weitere Passagen verboten

Seit Jahren liegt die Witwe von Helmut Kohl mit dessen Ghostwriter im Clinch. Jetzt hat sie vor Gericht einen Erfolg errungen.

Im juristischen Dauerstreit über ein Enthüllungsbuch über den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl hat das Oberlandesgericht Köln am Dienstag weitere Passagen verboten. Diese betreffen nicht nur Zitate Kohls, sondern auch Schilderungen und Bewertungen des Autors Heribert Schwan, der zuvor als Ghostwriter für Kohl tätig gewesen war.

Obwohl Zeugen wie Kohls Sohn Walter in dem vorangegangenen Gerichtsverfahren bestätigt hatten, dass Kohl mit Schwan keine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen hatte, geht das Gericht doch davon aus, dass Vertraulichkeit impliziert war, weil Schwan für Kohl gearbeitet habe.

Ghostwriter Heribert Schwan sitzt in einem Gerichtssaal des Oberlandesgerichtes

Ghostwriter Heribert Schwan sitzt in einem Gerichtssaal des Oberlandesgerichtes. Das Gericht hat am Dienstag weitere Passagen aus seinem Buch über Helmut Kohl verboten.

Der Journalist und Historiker Schwan hatte Anfang der 2000er Jahre als Ghostwriter gemeinsam mit Kohl dessen Memoiren verfasst. Schwan nahm dafür lange Schilderungen Kohls aus seinem politischen Leben auf Kassette auf. Vor dem Verfassen des letzten Bandes der Erinnerungen, der Kohls Abwahl und die CDU-Spendenaffäre behandeln sollte, zerstritten sich die beiden jedoch. Daraufhin veröffentlichte Schwan ohne Absprache mit Kohl das Buch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“, in dem er nicht autorisierte Aussagen des Altkanzlers veröffentlichte, insbesondere drastische Werturteile über andere Politiker.

Kohl-Buch: Ghostwriter Schwan von Urteil enttäuscht

Kohl verklagte Schwan daraufhin. Er argumentierte, dass die von Schwan publik gemachten Kommentare niemals für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen seien. Seit seinem Tod 2017 wird das Verfahren von seiner Witwe Maike Kohl-Richter weitergeführt. Kohl gilt als einer der bedeutendsten Kanzler der deutschen Geschichte, in erster Linie aufgrund seiner Verdienste um die deutsche Wiedervereinigung und die europäische Einigung.

Schwan zeigte sich am Dienstag von der Entscheidung enttäuscht. „Wenn man mir eine Verschwiegenheit angetragen hätte, wäre ich weggelaufen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Vom journalistischen Standpunkt aus betrachtet sei es „unfassbar“, dass nun sogar Zitate verboten worden seien, die gar keine Aussagen Helmut Kohls beträfen, sondern Bewertungen von ihm, Schwan. Dabei geht es unter anderem um Schilderungen, wie die Gespräche abliefen und warum es aus Schwans Sicht zum Bruch kam. Schwan macht dafür Kohls zweite Ehefrau Maike Kohl-Richter verantwortlich. (dpa)

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