Köln – Hat eine 75-Jährige die Vollmacht missbraucht, die sie einige Zeit über das Konto einer anderen Frau hatte? Das soll in einem Prozess geklärt werden, der am Montag vor dem Amtsgericht begonnen hat.
Von Januar 2018 an soll die Angeklagte ein Jahr lang immer wieder hohe Beträge vom Konto der alten Frau, die sie betreute, abgehoben und für eigene Zwecke verwendet haben, insgesamt 82 Mal. Sie sei „gewerbsmäßig“ vorgegangen und habe eine Schaden „hohen Ausmaßes“ verursacht; die Staatsanwaltschaft beziffert ihn mit rund 181.000 Euro. Außerdem habe die Beschuldigte das handschriftliche Testament der Frau, die an Demenz leidet, vernichtet, um zu verhindern, dass die Erben darauf zugreifen könnten.
Das könnte Sie auch interessieren:
Die 75-Jährige wies alle Vorwürfe von sich, unter anderem mit den Worten: „In meinem Alter braucht man so viel Geld nicht mehr.“ Die Verteidigerin erklärte, ihre Mandantin habe der anderen Frau 20 Jahre lang im Haushalt und auch sonst geholfen, und mit der Zeit habe sich „eine Freundschaft entwickelt“. Jede Abhebung vom Konto der alten Frau sei in deren „Auftrag“ geschehen. Von einer Vernichtung des Testaments könne ebenfalls keine Rede sein.
Rückzahlung gefordert
Drei Kinder habe die Frau, sagte die 75-Jährige, und alle hätten bereits ihren Pflichtteil bekommen. Der Freundin sei es ein Anliegen gewesen, der Person, die sich besonders um sie kümmerte, etwas zu vermachen. Deshalb sei die Frau aus eigenem Antrieb zum Notar gegangen und habe sie, die Angeklagte, als Erbin eingesetzt. „Dann kam der Knall“, sagte die 75-Jährige zur Reaktion der Verwandten. Diese wenden sich nicht nur gegen das Testament, sondern fordern in einem Zivilverfahren auch die Rückzahlung der 181.000 Euro.
Direkt morgens wissen, was in Köln passiert
Jetzt für „Stadt mit K“ anmelden!

Copyright: Matthias Heinekamp/Nikolas Janitzki/Tobias Hahn
Was bringt der Tag? Was kann ich in Köln unternehmen? Wo sollte ich essen gehen? Oder soll ich vielleicht doch lieber ein Rezept nachkochen? Wie ist die aktuelle Corona-Lage in der Stadt? Und welche Geschichten sollte ich auf keinen Fall verpassen?
All das liefern wir Ihnen in unserem Newsletter „Stadt mit K“ von Montag bis Freitag immer bis spätestens 7 Uhr bequem und kostenlos in ihr E-Mail-Postfach.
Als Newsletter-Abonnent erhalten Sie außerdem regelmäßig exklusive Informationen und können an interessanten Aktionen und Gewinnspielen teilnehmen.
Jetzt für „Stadt mit K“ anmelden und über Köln auf dem Laufenden bleiben!
„Ich weiß nicht, was sie damit gemacht hat“, sagte die Angeklagte zum verschwunden Geld. Die Frau sei nachlässig damit umgegangen. So sei es vorgekommen, dass sie die Banknoten zusammengerollt, in Tablettenröhrchen gesteckt und dies dann vergessen habe; und sie habe von „Geheimfächern“ in ihren Schränken gesprochen. Verdächtig sei gewesen, dass hin und wieder fremde Frauen bei der Freundin, die „jeden auf der Straße angesprochen“ habe, „herumlungerten“.
Nachforschungen nötig
Der Amtsrichter wies darauf hin, die Inhaberin des Kontos habe einen Vermögensverwalter. Warum sei die Angeklagte nicht auf die Idee gekommen, diesen auf die Gefahr aufmerksam zu machen, dass die Frau ihr Geld „verprassen“ könnte? Darauf entgegnete die 75-Jährige: „Sie hat immer gesagt: Mein Mann hat es mir hinterlassen, damit ich es ausgebe.“ Vieles blieb im Dunklen. Weitere Nachforschungen seien nötig, befand das Schöffengericht. Von Amts wegen wird ein neuer Termin bestimmt.



