Prügel-VorwürfeKölner JVA-Beamter angeklagt – er will seinen Job nicht mehr

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Ein Besuch in der JVA Köln-Ossendorf.

Köln – Wegen Körperverletzung im Amt musste sich ein Beamter der JVA Ossendorf am Montag vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem 32-Jährigen vor, einen Gefangenen misshandelt zu haben. Als Zeugin fungierte die Sozialarbeiterin der Haftanstalt. Es waren nicht die ersten Vorwürfe dieser Art – doch Richterin und Staatsanwältin zeigten sich milde.

JVA Köln: Gefangener randaliert in Haus 11

Bereits im April 2019 hatte sich der Vorfall in Haus 11 der JVA ereignet. Ein Gefangener hatte in einem Zwischenbereich randaliert und Beleidigungen ausgesprochen. Kurz darauf soll der JVA-Beamte aus seinem Büro gekommen und ohne weitere Ansprache den Gefangenen angegangen haben. Schwellungen im Gesicht und am Knie des Gefangenen waren die Folge. Es kam zur Anzeige.

Der JVA-Beamte erklärte sein Handeln mit Nothilfe. Die Sozialarbeiterin und eine Kollegin seien in dem Zwischengang auf den Gefangenen getroffen. „Er hat wild gestikuliert, ich dachte, die Kolleginnen seien in Gefahr“, erklärte der Angeklagte. Der Gefangene sei aufgrund einer Drogenproblematik unberechenbar gewesen. „Vielleicht war er high“, mutmaßte der Angeklagte.

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Die Sozialarbeiterin schilderte den Vorfall anders. Der Gefangene habe sich nach ihrer Ansprache beruhigt, sogar die Hände hochgenommen als Zeichen, nichts mehr zu machen. Als sie mit dem JVA-Beamten habe reden wollen und die Tür zu der Kanzel öffnete, sei der an ihr vorgestürmt. „Frontal mit dem Kopf gegen die Tür“ habe der Angeklagte den Gefangenen gestoßen und zu Boden gebracht.

Richterin stellt das Verfahren gegen Geldzahlung ein

Es spielten sicher verschiedene Wahrnehmungen eine Rolle, sagte Verteidiger Burkhard Zurheide und regte eine Einstellung des Verfahrens ein. Die Staatsanwältin wollte dem nicht zustimmen, zumal es ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit gegeben habe. So hatte der Angeklagte etwa in der JVA Wuppertal-Ronsdorf einen Gefangenen verletzt. Aus Notwehr, hatte der Beamte dazu ausgeführt.

Nachdem der Angeklagte sagte, seit zwei Jahren krankgeschrieben zu sein und ohnehin nicht mehr im Strafvollzug arbeiten zu wollen, einigten sich die Prozessbeteiligten doch noch auf eine Einstellung. Aber gegen eine „spürbare Auflage“, so Richterin Miriam Allhoff. 1800 Euro muss der Beamte an das Kinderhospiz Olpe bezahlen – er ist damit auch weiterhin nicht vorbestraft.

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