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Kebapland-Koch vor GerichtMann soll AWB-Mitarbeiter mit Fleischmesser bedroht haben

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Kebapland Wiedereröffnung

Ein Koch aus dem „Kebapland“ auf der Venloer Straße muss sich aktuell vor Gericht verantworten.

Köln – Die Stimmung war aufgeheizt im bekannten Kebapland auf der Venloer Straße. Denn es stank; die Müllabfuhr hatte drei Mal die Tonnen nicht geleert, der Abfall staute sich. Als dann ein Fahrzeug der AWB um die Ecke bog, platzte dem Koch (45) des türkischen Imbisses der Kragen.

Koch vom Kebapland zofft sich mit AWB

Am Freitag musste sich der Koch wegen Beleidigung und Bedrohung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Er soll aus dem Kebapland gestürmt sein und die Mitarbeiter der AWB laut Anklage als „Wichser, Arschloch und Penner“ bezeichnet und ein Fleischmesser gezogen haben.

„Ich mache euch alle tot“, habe der Koch gesagt, sagte ein AWB-Mitarbeiter (43) im Zeugenstand aus. Der Müllmann erklärte auch, warum der Abfall zuvor nicht abgeholt wurde. So soll mehrfach das zulässige Höchstgewicht in den Tonnen überschritten worden sein, indem die Imbiss-Mitarbeiter den Abfall immer weiter in die Behälter gestopft und gepresst hätten.

Angeklagter unterstellt Schmierzahlungen

Der Angeklagte unterstellte, dass AWB-Mitarbeiter gelegentlich Schmiergelder annehmen würden, damit diese die Mülltonnen ordnungsgemäß leerten. Ein Vorwurf, den der Chef (54) des Kebaplandes für seinen Laden nicht bestätigte. Auch ein zweiter Zeuge der Abfallwirtschaftsbetriebe wies das von sich.

Die AWB-Fahrer marschierten nach dem Vorfall am 9. Mai sofort in die nahegelegene Polizeiwache in Ehrenfeld und erstatteten Anzeige. „Die sind dann direkt mit vier Mann raus”, beschrieb ein Zeuge die Situation.

Koch streitet den Vorwurf der Bedrohung ab

In der Hauptverhandlung räumte der Kebap-Koch über seinen Anwalt lediglich die Beleidigungen ein. Eine Bedrohung sah der Verteidiger nicht, das Messer habe er zufällig dabei gehabt und es nur gezogen, nachdem er sich selbst bedroht gefühlt habe.

Es habe auch wechselseitige Beleidigungen gegeben. „Ich stech' dich ab“ oder ähnliches habe er aber nicht gesagt. Da Zeugen fehlten, wurde der Prozess vertagt.