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Zwillingseltern klagtenKölner Gericht verurteilt Frauenärztin zu Millionen-Schmerzensgeld

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Die Zwillinge sollen nach dem Urteil des Landgerichts Köln 1,7 Millionen Euro Schmerzensgeld erhalten.

Die Zwillinge sollen nach dem Urteil des Landgerichts Köln 1,7 Millionen Euro Schmerzensgeld erhalten.

Die Richter sahen einen schweren Behandlungsfehler der Gynäkologin als erwiesen an. Die Eltern betrachten das Urteil zwiegespalten.

Mit einem drastischen Urteil hat das Kölner Landgericht eine Frauenärztin zur Zahlung von insgesamt 1,7 Millionen Euro Schmerzensgeld an Zwillingsschwestern verurteilt. Das Gericht sah einen groben Behandlungsfehler als erwiesen an: Die Ärztin habe vor der Geburt den Gebärmutterhals bei der Mutter falsch vermessen und trotz der Risikokonstellation keine Einweisung in eine Spezialklinik veranlasst. Die Mädchen kamen in der 24. Schwangerschaftswoche zur Welt und sind seither körperlich schwer beeinträchtigt. Eine ebenfalls verklagte Hebamme muss hingegen nicht haften.

Vorsorgeuntersuchung stand im Zentrum des Verfahrens

Im Zentrum des Verfahrens stand eine Vorsorgeuntersuchung am 12. Juli 2019. Die Mutter berichtete von Druck nach unten und der Angst vor einer Frühgeburt. Die Zwillinge teilten sich eine Plazenta; bei einem Kind wurde ein wohl gutartiger Tumor am Steißbein festgestellt. Laut den Urteilsfeststellungen maß die Ärztin die Länge des Gebärmutterhalses mit 3,2 Zentimetern. Der eingesetzte Gutachter hielt die Messung jedoch für fehlerhaft und kam zu dem Ergebnis, dass der Gebärmutterhals zum Zeitpunkt der Untersuchung zusammengedrückt gewesen und daher insgesamt länger erschienen sei.

Auch die Messpunkte seien falsch gesetzt, so der Sachverständige. Tatsächlich sei der Gebärmutterhals wohl kürzer als 2,5 Zentimeter gewesen – ein kritischer Befund, der bei dieser Zwillingsschwangerschaft eine rasche Abklärung in einem Perinatalzentrum erfordert hätte. Das Gericht folgte dem Gutachter und wertete das Vorgehen der Ärztin als groben Behandlungsfehler: Wer eine solche Untersuchung vornehme, müsse sie korrekt durchführen und auf einen auffälligen Befund reagieren. Die vorhandene Risikokonstellation habe besondere Sorgfalt verlangt.

Am 17. Juli suchte die Mutter die Praxis erneut auf, nachdem sie Blutungen bemerkt hatte. Im Mutterpass wurde eine Länge des Gebärmutterhalses von 2,6 Zentimetern vermerkt. Zwei Tage später setzten so starke Beschwerden ein, dass sich die schwangere Frau letztlich auf eigene Initiative ins Krankenhaus begab. In der Klinik wurde der Gebärmutterhals nur noch mit fünf Millimetern gemessen. Trotz schneller Behandlung konnte die Geburt nicht mehr aufgehalten werden. Die Zwillinge kamen per eiligem Kaiserschnitt zur Welt: ein Baby mit 495 Gramm, das andere mit 469.

Kölner Landgericht: Geburt hätte hinausgezögert werden können

Die Kinder mussten unmittelbar versorgt und später intensivmedizinisch behandelt werden. Die Folgen sind nach den Feststellungen des Gerichts lebenslang. Beide Mädchen haben eine spastische Zerebralparese und eine erhebliche Intelligenzminderung. Sie können nicht sprechen, sich nicht selbstständig bewegen und sind vollständig inkontinent. Nahrung und Flüssigkeit erhalten sie über eine Sonde. Beide leiden an Epilepsie, brauchen Rollstühle und sind ständig auf Hilfe angewiesen. Bei einem Mädchen ist die Epilepsie laut Gericht nur schwer behandelbar. Das andere ist fast blind.

Entscheidend für das Gericht war, ob eine rechtzeitige Reaktion der Ärztin die Frühgeburt hätte hinauszögern können. In einer Spezialklinik hätte die Schwangerschaft nach Einschätzung des Gutachters mit sehr großer Wahrscheinlichkeit um etwa drei Wochen verlängert werden können. Schon zusätzliche Tage und eine abgeschlossene Lungenreifebehandlung hätten die Prognose verbessert. Bei einer Geburt in der 26. Schwangerschaftswoche hätten Frühgeborene laut weiterem Gutachten deutlich größere Chancen auf ein Leben ohne schwere Beeinträchtigungen.

Wegen des vom Gericht festgestellten groben Fehlers kehrte sich die Beweislast um. Die Ärztin hätte nachweisen müssen, dass es äußerst unwahrscheinlich war, dass der mutmaßliche Behandlungsfehler die Behinderungen der Mädchen verursacht hatte. Das gelang ihr laut Gericht nicht. Die Gynäkologin hatte bestritten, dass eine frühere Einweisung die Geburt verzögert hätte, und die Frühgeburt als schicksalhaft bezeichnet. Das Landgericht sprach den geschädigten Mädchen jeweils 850.000 Euro zuzüglich Zinsen zu. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht. Die Ärztin kann noch Berufung einlegen.

Köln: Ebenfalls verklagte Hebamme muss nicht haften

Anders entschied die Zivilkammer im Fall der ebenfalls verklagten Hebamme. Die Mutter hatte sie am 17. Juli per WhatsApp nach dem Besuch in der Praxis über den neuen Eintrag im Mutterpass informiert und ihre Sorgen geäußert. Die Hebamme riet der Schwangeren, sich häufiger hinzulegen und fragte nach der nächsten Routinekontrolle. Sie durfte laut Gutachter darauf vertrauen, dass die kurz zuvor untersuchende Ärztin keinen Handlungsbedarf gesehen hatte. Das Gericht erkannte keinen Verstoß gegen den fachlichen Standard. Ansprüche gegen die Hebamme bestünden daher nicht.

Sollte das Urteil unter dem Aktenzeichen 25 O 12/21 rechtskräftig werden, gehörte die Summe zu den höchsten Schmerzensgeldern, die deutsche Gerichte nach einem ärztlichen Behandlungsfehler zugesprochen haben. Jan Tübben, Fachanwalt für Medizinrecht, hat die Familie von Beginn an begleitet. Er sagt: „Für die Familie würde dieses Geld eine enorme Entlastung bedeuten“. Der Jurist aus Montabaur hofft, dass die Gegenseite das Urteil des Landgerichts akzeptiert. So richtig glauben mag er daran aber nicht – denn die Ärztin habe im Verfahren jegliche Schuld von sich gewiesen.

Eltern der Zwillinge betrachten das Urteil zwiegespalten

Die Eltern der Zwillinge, das sind Anna und Erasmus Mehlmann aus Gummersbach. „Wir freuen uns über das Urteil“, sagen sie auf Anfrage dieser Zeitung. Gleichzeitig umtreibt auch die Eltern die Sorge, dass der Rechtsstreit in die Berufung und damit noch Jahre weitergeht. Denn niemand könne voraussagen, wie lange ihre Kinder noch leben. Das Schmerzensgeld, das die Ärztin wohl ohnehin nicht aus eigener Tasche zahlen müsse, da eine Haftpflichtversicherung greife, könne man jetzt gut gebrauchen; etwa für ein behindertengerechtes Auto, den dringend benötigten Umbau des Hauses oder spezielle Urlaube und Erholungsangebote.

„Beide Mädchen leiden unter starker Epilepsie, bei einem Anfall hören sie auf zu atmen“, erklärt Vater Erasmus Mehlmann. Gleichzeitig betont er, bei allen Strapazen, ein ganz stolzer Papa zu sein. „Unsere Kinder lieben das Leben und können jeden um den Finger wickeln“, sagt er. Das Gerichtsurteil habe die Familie jedoch mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Denn ein Aspekt sei für sie nur sehr schwer zu verkraften, sagt Mutter Anna Mehlmann: „Jetzt haben wir schwarz auf weiß, dass unsere Kinder bei rechtzeitiger Behandlung vielleicht ein ganz normales Leben hätten führen können.“