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„Ich fühlte mich angegriffen“35-Jähriger wegen Falschaussage in Köln vor Gericht

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Symbolbild

Köln – In der Nacht zum 23. September des vergangenen Jahres wurde die Polizei zu einem Mietshaus in Mülheim gerufen. Sie traf auf einen Mann, der ein Platzwunde an der Hand hatte. Die habe ihm ein anderer Mann mit einem Schlagstock beigebracht, erklärte er den Beamten. Auch das Loch in der Glastür des Eingangs habe der Mann verursacht. Nichts davon stimmte. Deshalb musste sich der 35-Jährige am Montag vor dem Amtsgericht wegen falscher Verdächtigung verantworten. Hinzu kam der Vorwurf der Sachbeschädigung, denn in Wirklichkeit war er es gewesen, der die Tür beschädigt hatte.

Schnell legte er ein Geständnis ab, versuchte allerdings mit seiner Schilderung des Geschehens, Verständnis für sein Verhalten zu wecken. In jener Nacht habe der andere Mann versucht, in die Wohnung „einzudringen“, in der er, der Angeklagte, mit seiner damaligen Lebensgefährtin zusammenwohnte. Er habe den Dritten, der vorher mit der Frau liiert gewesen war, im Hausflur zur Rede gestellt und aufgefordert, das Haus zu verlassen – vergeblich. „Ich fühlte mich angegriffen“, sagt der 35-Jährige. Da habe er zugeschlagen, jedoch nicht den Gegner getroffen, der sich mit einer Schulter weggedreht habe, sondern die Glasscheibe der Haustür. Der Schaden betrug 300 Euro.

Frau gibt Angeklagtem in Köln den Laufpass

Dauerhaft hatte die Abwehr des Nebenbuhlers in jener Nacht keinen Erfolg. Die Frau, die es offenbar zu ihrem Ex-Freund zurückzog, gab dem Angeklagten den Laufpass. Außerdem sorgte sie dafür, dass er ausziehen musste mit der Folge, dass er, seit einiger Zeit ohne Arbeit, im Obdachlosenheim unterkam; sie enthielt ihm das gemeinsam Kind, das sie inzwischen zur Welt gebracht hatte, vor und erwirkte bei Gericht, dass er sich ihr nicht mehr nähern darf. Unvermeidlich war, dass sie vor der Verhandlung auf dem Gerichtsflur aufeinandertrafen.

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Ein Ausbruch von Hass war die Folge, so heftig, dass Justizwachtmeister einschreiten und die beiden trennen mussten. „Ich wollte sie nur kurz fragen, wie es unserem Sohn geht“, erklärte der Angeklagte dem Amtsrichter, was zur Schreierei geführt hatte. Als er über seine persönlichen Verhältnisse redete, kämpfte er mit den Tränen. Nicht nur zu dem sechs Monate alten Sohn habe er keinen Kontakt, sondern auch zu einem Kind aus einer früheren Beziehung, für das er ebenfalls Unterhalt zu zahlen hat.

Prozess in Köln: Angeklagter zu Geldstrafe verurteilt

Der Richter verurteilte ihn zu 600 Euro Geldstrafe. Für ihn spreche, dass er mit seinem Geständnis die Beweisaufnahme verkürzt habe und der Schaden an der Tür, der sich auf 300 Euro bezifferte, mit einem Teil der Kaution wiedergutgemacht sei.

Dagegen falle die Vielzahl der Vorstrafen negativ ins Gewicht. Der 35-Jährige solle zusehen, sich nicht erneut in die „äußerst prekäre Konstellation“ mit dem Nebenbuhler hineinziehen zu lassen. Die Frau reagierte verständnislos und wütend darauf, dass sie wegen des Geständnisses nicht als Zeugin gehört zu werden brauchte. Als der Richter sie entließ, fing sie sofort wieder an loszuschimpfen.