Geburtstagsgäste seien schuldKölner wegen Nazi-Fahne auf Balkon vor Gericht

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Symbolbild

Köln – Peter K. feierte im April des vergangenen Jahres in seiner Wohnung im Kölner Stadtteil Bocklemünd mit vielen Gästen seinen 41. Geburtstag, als er Besuch von der Polizei bekam. Denn an seinem Balkon hing eine Deutschlandfahne, auf der eine SS-Rune und zwei Hakenkreuze zu sehen waren. Leuten, die gegenüber an einer Haltestelle auf den Bus gewartet hatten, war sie aufgefallen. Am Montag musste Peter K. (Name geändert) im Amtsgericht zum Vorwurf Stellung nehmen, er habe „verfassungswidrige Kennzeichen“ verwandt.

Zwar gehöre die Fahne seinem Mandanten, sagte der Verteidiger, doch weder habe er sie „beschmiert“ noch hinausgehängt. Das müsse einer der zahlreichen Gäste der Party getan haben, auf der „reichlich dem Alkohol zugesprochen“ worden sei. Peter K. habe keinesfalls eine „nationalsozialistische Gesinnung“.

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Die Polizei hatte in der Wohnung nichts gefunden, was darauf hätte hindeuten können. Der Angeklagte selber erklärte, der Ausländeranteil in seinem Mietshaus betrage 90 Prozent. Da wäre er doch „lebensmüde“, würde er eine derartige Flagge öffentlich zeigen. Vielfach ist er vorbestraft. Die 21 Eintragungen im Bundeszentralregister hätten mit dem „Fußballumfeld“ zu tun, in dem sich Peter K. bewege, sagte sein Verteidiger. Eine einschlägige Straftat ist jedenfalls nicht dabei. Die Amtsrichterin stellte das Verfahren ohne Auflagen ein.

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