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Versuchter MordMann wirft Pflasterstein von Kölner Brücke und trifft Auto

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Von der Brücke am Ursulaplatz warf der Täter den Pflasterstein auf ein Auto.

Von der Brücke am Ursulaplatz warf der Täter den Pflasterstein auf ein Auto.

Der 37-Jährige muss sich nun vor dem Kölner Landgericht verantworten. Er äußerte sich zum Prozessauftakt.

Bruchteile einer Sekunde entschieden über Leben und Tod, als ein Rentner aus Krefeld mit seinem Auto eine Unterführung am Kölner Hauptbahnhof passieren wollte. „Plötzlich knallte es dermaßen, das kann man sich gar nicht vorstellen“, schilderte der 68-Jährige am Montag im Kölner Landgericht. Auf der Anklagebank muss sich ein Obdachloser dem Vorwurf des versuchten Mordes stellen. Laut Staatsanwalt hatte der Mann einen schweren Pflasterstein von der Brücke am Ursulaplatz geworfen.

Köln: Auto auf dem Weg zum Hauptbahnhof getroffen

An jenem Morgen gegen 9 Uhr wollte der Krefelder seine Ehefrau zum Breslauer Platz bringen. Die hatte mit ihrer Tochter, die in Köln lebt und bereits am Bahnhof wartete, einen Trip nach New York geplant. Mit dem ICE sollte es zum Frankfurter Flughafen gehen. Vor Gericht schilderte der Fahrer, wie er mit dem Audi A1 Sportback zunächst an einer roten Ampel gehalten hatte. Dann habe er sich der Unterführung genähert: „Meine Frau sagte mir später, sie habe einen Mann auf der Brücke wahrgenommen.“

Er selbst habe sich auf die Straße konzentriert. Dann habe es geknallt. An einen Schuss habe er zuerst gedacht, hatte der Rentner kurz nach dem Vorfall geäußert. Erst nach dem Aussteigen erfasste er das ganze Ausmaß. Eine 30-mal-15-Zentimeter große Gehwegplatte hatte die Heckscheibe des Wagens durchschlagen. Das Geschoss federte offenbar im Inneren des Autos ab, es wurde wieder auf die Straße geschleudert. „Ich musste erstmal zu mir kommen“, berichtete der Rentner im Zeugenstand.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Martin Düerkop beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Martin Düerkop beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Der Geschädigte bedauerte zunächst den Schaden am Audi, bis ihm eine Zeugin aus dem Wagen dahinter vor Augen führte, welches Glück er gehabt habe. „Hauptsache, uns ist nichts passiert“, sagte er dann auch in Saal 23 des Kölner Justizgebäudes dem Vorsitzenden Richter Alexander Fühling. Der 68-Jährige mutmaßte, dass der Heckspoiler des Audi die Wucht des Einschlags abgemildert und die Flugbahn verändert habe. Wohl diesem Umstand sei es zu verdanken, dass er und seine Frau unverletzt blieben. Den auf die Straße geschleuderten Pflasterstein habe er danach an die Seite gelegt – damit nicht noch ein weiteres Fahrzeug Schaden nimmt.

Er selbst habe sein Auto dann noch Richtung Hauptbahnhof gesteuert. Dort wartete die Tochter und nahm ihre Eltern in die Arme. Kurz überlegten sie, die Reise in die USA abzusagen. Doch nach dem Schock stiegen Mutter und Tochter in den Zug. Man habe für die Fahrt von Krefeld nach Köln zum Glück ohnehin einen Zeitpuffer eingeplant, so der Rentner. Den Rest regelte er mit der Polizei.

Ob ihm der Vorfall psychisch zugesetzt habe, wollte der Richter von dem Rentner wissen. Als früherer Berufskraftfahrer habe er häufig Familien mit Kindern auf Brücken stehen sehen, die ihm zugewinkt hätten, holte der 68-Jährige aus und sagte: „Das sah danach anders aus, da hatte ich ein mulmiges Gefühl.“ Das habe sich mittlerweile aber wieder gelegt. „Hatten Sie Albträume, Panikattacken oder mussten deswegen in ärztliche Behandlung?“, fragte der Richter. „Nein“, lautete die Antwort.

Köln: Zeugin sah Mann mit Pflasterstein in den Händen

Im Auto dahinter saß eine Friseurin mit ihren Eltern. Im Zeugenstand beschrieb die 34-Jährige, dass sie einen Mann auf der Brücke habe stehen sehen. „Er hatte beide Hände an dem Stein und diesen schon über die Brüstung gehoben“, schilderte sie – so, als habe der Mann auf das nächste heranfahrende Auto gewartet. „Dann hat er den Stein gezielt runtergeworfen.“ „Augenblicke später und es hätte Sie erwischt“, bemerkte Richter Fühling. „Ja“, antwortete die Zeugin leise.

Der Steinewerfer konnte zunächst vom Tatort am Ursulaplatz fliehen. Wenig später soll er eine Kundin in einem Drogeriemarkt am Eigelstein angegriffen haben. Gefasst wurde der Beschuldigte, nachdem öffentlich mit Bildern von Überwachungskameras gefahndet worden war, weil er einen Jugendlichen in einer Straßenbahn in Hürth angespuckt haben soll. Aufgrund von psychischen Auffälligkeiten wurde er in eine geschlossene forensische Klinik eingeliefert.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen versuchten Mord mit dem Mordmerkmal der Heimtücke vor, da sich die Autoinsassen keines Angriffs versahen. Zudem war es nur dem Zufall geschuldet, dass niemand durch den Steinwurf verletzt oder getötet wurde. Eine Haftstrafe droht dem Mann aufgrund einer diagnostizierten paranoiden Schizophrenie aber nicht. Aufgrund der Gefahr für die Allgemeinheit droht dem Beschuldigten jedoch die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. Über eine mögliche Entlassung in die Freiheit entscheiden dann in erster Linie Ärzte.

Köln: Beschuldigter bestreitet einen Tötungsvorsatz

„Ich wollte niemanden töten“, sagte der Beschuldigte beim Prozessauftakt. Dann übernahm sein Verteidiger Martin Düerkop das Wort. „Mein Mandant möchte sich gerne selbst einlassen, er hat mir aber gerade mitgeteilt, dass er Angstzustände hat und sehr nervös ist“, erklärte der Anwalt. Und weiter: „Ich bin überzeugt, dass mein Mandant keine Erinnerungen an den Vorfall hat.“ Er habe versucht, sich mit dem Beschuldigten anhand von „Erinnerungsinseln“ dem Tattag und dem Geschehen zu nähern, das sei aber nicht von Erfolg gekrönt gewesen. „Das stimmt, ich habe leider keine Erinnerungen“, bestätigte dann auch der 37-Jährige.

Zu seinem Lebenslauf berichtete der Beschuldigte, er habe mit 13 Jahren angefangen zu kiffen, später seien noch Kokain und Heroin dazugekommen. Er leide schon seit vielen Jahren unter Psychosen und habe „bestimmt 20 bis 30“ Klinikaufenthalte hinter sich. Ob ein weiterer und diesmal unbefristeter Aufenthalt in der forensischen Psychiatrie hinzukommt, will die Schwurgerichtskammer bis Mitte Mai entscheiden.