In der Serie „Große Kölner Prozesse“ blicken wir zurück auf einen Kriminalfall, der von unterschiedlichen Wahrnehmungen geprägt ist.
15-jähriger Marlon erstochenAls ein Streit um einen Hund in Köln zur Tragödie führt

Ein Streit um diese Hündin löste die Tragödie am Takuplatz in Neuehrenfeld aus.
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„Polizei, Notfall! Brauchen Notarzt, unbedingt! Messerstecherei, Überfall!“ Es sind die panischen Worte des damals 59-jährigen Schaustellers Klaus P. – nur Momente, nachdem er am Takuplatz in Neuehrenfeld auf den Nachbarsjungen Marlon eingestochen und ihn tödlich verletzt hat. Das Notruf-Protokoll ist ein wichtiges Dokument im Strafprozess am Landgericht. Und es zeigt die Dramatik des Geschehens mit völlig unterschiedlichen Wahrnehmungen. Für Klaus P. ist es Notwehr, für Marlons Familie heimtückischer Mord. Und alles beginnt mit einem Streit um die trächtige Hündin „Mäusle“.
Köln: Streit um trächtige Hündin endet für Jungen tödlich
An einem Mittwoch im April 2012 kommt es in der Wohnwagensiedlung nahe dem Takuplatz mal wieder zum Streit. Klaus P. wohnt hier seit drei Jahren unter Schaustellern, er selbst hat den Beruf aber bereits an den Nagel gehängt. Er lebt ein Leben als Eigenbrötler, abgesondert von den anderen, so beschreiben es später Zeugen. Dann kommt es zur Konfrontation mit Marlons Vater Heinz L., die alles verändern sollte. Er stellt Klaus P. zur Rede und wirft ihm vor, den Yorkshire-Terrier der Familie getreten zu haben. Es kommt zu einem Handgemenge, Klaus P. wird geschubst, er fühlt sich bedroht.

Die Polizei am Tatort nach der tödlich verlaufenden Auseinandersetzung am Takuplatz.
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Die Stimmung wirkt aufgeheizt, auch der 15-jährige Marlon mischt mit. In dieser Situation zieht Klaus P. ein Messer – und rammt es dem Jungen in die Brust. Die Klinge tritt mit ihrer gesamten Länge von zwölf Zentimetern in den Oberkörper von Marlon ein, sein linker Herzbeutel wird getroffen. Klaus P. flüchtet vom unmittelbaren Tatort, lässt Marlons geschockte Angehörige zurück und greift zum Telefon. Er ruft die Polizei, hat nun Angst um sein eigenes Leben. „Takuplatz“, nuschelt die Stimme um 21.04 Uhr am Telefon. „Am Takuplatz? Wir sind unterwegs“, antwortet der Mitarbeiter der Leitstelle.
„Ein Überfall war das!“, wiederholt Klaus P. und sagt: „Die suchen mich.“ „Sind Sie der Täter?“, fragt der Mann in der Leitstelle. „Das Opfer!“, entgegnet P. „Sie sind das Opfer?“ „Ja.“ „Sie haben sich versteckt?“ „Ja, schnell!“ „Ja, wir sind unterwegs.“ Um 21.07 Uhr dokumentiert die Feuerwehr den nächsten Anruf. Klaus P. ist immer noch außer sich, atmet schwer. „Da sind noch mehr am Rumschlagen, da werden wohl noch mehr Krankenwagen kommen müssen“, sagt er. „Hören Sie mal zu! Haben die da noch mehr Stichwaffen?“, fragt die Leitstelle. „Ist alles möglich, keine Ahnung.“
Köln: 15-jähriger Marlon stirbt nach Messerstich ins Herz
Minuten später rasen Polizei, Notärzte und Sanitäter zum Tatort. Marlon lebt noch, verstirbt aber zwölf Stunden später im Krankenhaus an multiplem Organversagen. Klaus P. wird verhaftet. Und das Notrufprotokoll spiegelt wider, was sich durch das gesamte Strafverfahren ziehen wird: Der Messerstecher positioniert sich als Opfer. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes, das Landgericht sieht aber nur einen möglichen Totschlag und verneint das Mordmerkmal der Heimtücke. Marlon sei aufgrund des hitzigen Geschehens nicht arg- und wehrlos gewesen. Die Herabstufung zum Totschlag bedeutet im Schwurgerichtsverfahren eine geringere Straferwartung, es droht meist keine lebenslange Freiheitsstrafe mehr; das wären mindestens 15 Jahre Gefängnis.

Der 15-jährige Marlon wurde am Takuplatz von seinem Nachbarn erstochen.
Copyright: Oliver Meyer
Ein halbes Jahr nach der Tat sitzt Klaus P. auf der Anklagebank. Grauer Pulli, darüber ein schwarzes Sakko. Der ältere Herr mit dem Vollbart legt offenbar Wert auf einen seriösen Auftritt. Zum schweren Tatvorwurf schweigt er, er lässt seine Anwälte reden. „Der Anklagevorwurf wird sich so nicht bestätigen“, sagen die Verteidiger Marco Heymann und Abdou A. Gabbar. Sie berufen sich auf Notwehr und einen Unfall: Vater und Sohn hätten Klaus P. regelrecht eingekeilt. Er habe sich bedroht gefühlt. Nachdem er Heinz L. auf Abstand gehalten habe, sei Marlon ihm ins Messer gesprungen.
Marlons Mutter Margot L. sagt im Prozess unter Tränen aus – und sie belastet den früheren Nachbarn schwer. In der Vergangenheit habe es immer wieder Streit um Familienhündin „Mäusle“ und andere Vierbeiner auf dem Platz gegeben. Zum Tattag sagt Margot L.: „Er fühlte sich gestört, weil meine Tochter mit dem Hund Ball spielte.“ Dann habe P. die Hündin getreten – obwohl die trächtig war. Ehemann Heinz habe den Nachbarn zur Rede stellen wollen, Marlon sei ihm gefolgt. Die Mutter schluchzt und schildert: „Ich habe gesehen, wie er meinem Sohn das Messer in die Brust gerammt hat. Marlon ist noch drei Meter gelaufen, dann brach er zusammen. Das war der schlimmste Tag in meinem Leben.“
Köln: Landgericht tagt mit allen Beteiligten am Tatort
Die Landgerichtskammer unter dem Vorsitzenden Richter Heinz Hemmers öffnet sich jedoch den Argumenten der Verteidigung. „Es kommt auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht“, erklärt Hemmers. Dann folgt er einem Antrag der Verteidiger Heymann und Gabbar, gemeinsam den Tatort zu inspizieren. Der nächste Verhandlungstag findet direkt auf dem Feld am Takuplatz statt, mit Gericht, Staatsanwalt und Verteidigern – aber auch dem Angeklagten Klaus P. und den Angehörigen von Marlon.

März 2013: Das Gericht tagt am Tatort. Verteidiger Abdou Gabbar hat einen Zollstock dabei und hört seinem Mandanten Klaus P. zu.
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Grableuchten erinnern an jenem Verhandlungstag an den toten Marlon. Justizwachtmeister führen Klaus P. zu dem Ort, wo auch sein mobiles Heim stand – es ist längst abgebaut. P. zündet sich eine Zigarette an, die erste außerhalb des Gefängnisses. Seit knapp einem Jahr sitzt der nun 60-Jährige in Untersuchungshaft. Für die Verteidiger der genau richtige Zeitpunkt für den Ortstermin. Sie wollen dem Gericht vor Augen führen, wie schlecht die Sichtverhältnisse zur Tatzeit waren. Und damit beweisen, dass etwa Marlons Mutter den Angriff gar nicht wie geschildert beobachten konnte.
Klaus P. zeigt auf die Stelle, an der er gestanden habe. Die Prozessbeteiligten prüfen Abstände, Verteidiger Gabbar legt selbst den Zollstock an. Richter Hemmers diktiert seine Beobachtungen einer Protokollführerin. Dann warten alle auf die eintretende Dunkelheit. Die professionellen Prozessbeteiligten fachsimpeln auf einmal über die Unterschiede von „bürgerlicher“, „nautischer“ und „astronomischer“ Dämmerung. Dann sei da ja noch eine Laterne gewesen. Marlons Mutter sagt: „So dunkel, dass wir nichts sehen konnten, war es nicht.“ Anwalt Gabbar wendet ein, dass sich damals zwischen Zeugen und dem Tatort auch noch eine Plane befunden habe, die die Sicht zusätzlich behindert haben könnte. Er verbucht den Ortstermin als Erfolg.
Köln: Richter entscheidet zunächst auf Totschlag
Doch den erhofften Freispruch bekommen Klaus P. und die Anwälte nicht. Fünf Jahre Gefängnis wegen Totschlags lautet das Urteil – damit ist die Notwehr- oder Unfallthese vom Tisch. „Das war kein einfacher Fall“, bilanziert Richter Hemmers, der deutlich unter der geforderten Strafe vom Staatsanwalt bleibt, der zehn Jahre Haft beantragt hatte. Eine salomonische Entscheidung, die der Dynamik am Tatabend Rechnung trägt, könnte man meinen. Doch die Verteidiger wehren sich gegen das Urteil, sie haben noch ein Ass im Ärmel. Sie sehen einen Formfehler bei der Zeugenvernehmung von Marlons Schwester. Die hatte in Abwesenheit des Angeklagten ausgesagt. Und das Gericht hatte es versäumt, Klaus P. über alle Einzelheiten der Zeugenaussage zu informieren. Der Bundesgerichtshof kippt das Urteil.

Januar 2014: Hier verlässt Klaus P. die JVA Ossendorf mit seinen Verteidigern Marco Heymann und Abdou Gabbar
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Im Januar 2014 wird Klaus P. aus der JVA Ossendorf entlassen, die Fortführung der Untersuchungshaft sei nicht verhältnismäßig, sagen die Behörden. Denn mehr als fünf Jahre Gefängnis insgesamt drohen dem Mann nicht mehr, nachdem die Staatsanwaltschaft keine Revision eingelegt hatte und daher das sogenannte Verschlechterungsverbot in Bezug auf die Strafhöhe greift. Mehr als sieben Jahre liegt der Fall danach unberührt bei der Kölner Justiz. Haftsachen gehen vor und dann bremst auch noch die Corona-Pandemie den Betrieb.
Köln: Angeklagter schlägt einen Deal mit dem Landgericht aus
Bei der Neuauflage im Herbst 2021 ist der neue Vorsitzende Richter Achim Hengstenberg um Rechtsfrieden bemüht. Ob man sich denn nicht einigen könne, fragt Hengstenberg, der nach Aktenlage tatsächlich auch eine Körperverletzung mit Todesfolge für möglich hält. Klaus P. sei bei der Tat sehr aufgebracht und gleichzeitig gesundheitlich angeschlagen gewesen, sodass er womöglich nicht damit rechnen konnte, dass Marlon verstirbt. Hengstenberg spricht – nicht wie sonst üblich hinter verschlossenen Türen, sondern in einem offenen Rechtsgespräch – davon, sich eine maximale Strafhöhe von vier Jahren Gefängnis vorzustellen. Aufgrund der langen Verfahrensdauer könnten sechs Monate Haft angerechnet werden. Und dann, bei Rechtskraft des Urteils, könnte man sich darüber unterhalten, den Rest der Strafe zur Bewährung auszusetzen. Dann müsste Klaus P. nicht mehr ins Gefängnis, er wäre das Damoklesschwert, das seit vielen Jahren über seinem Kopf schwebe, los. Voraussetzung sei jedoch ein ehrliches Geständnis, die Abkehr von möglichen Schutzbehauptungen.

Der Angeklagte Klaus P. mit seinen Verteidigern Abdou Gabbar und Marco Heymann beim Revisionsprozess im Oktober 2021 im Landgericht Köln
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Die Verteidigung erteilt dem Vorschlag eine Abfuhr. Der Mandant könne nur das berichten, was er in dem Moment auch erlebt habe, und davon werde er nicht abweichen, sagt Anwalt Marco Heymann. Er deutet an, dass der Mandant lieber einen weiteren Haftaufenthalt riskiere, als von seinen Prinzipien abzurücken. Und so kommt es dann auch. Viereinhalb Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge heißt es im Revisionsprozess. Klaus P. muss damit nochmal ins Gefängnis, seine bereits abgesessene Zeit hinter Gittern reicht nicht für eine Restaussetzung zur Bewährung.
„Sie haben keinerlei Empathie für die Familie des Opfers gezeigt, dafür umso mehr Selbstmitleid“, konstatierte Richter Hengstenberg. Ein mildes Urteil habe Klaus P. sich selbst verbaut. Richter Hengstenberg: „Wir hatten ja zu Beginn ein großzügiges Angebot gemacht, was Sie nicht angenommen haben.“ Verteidiger Gabbar nennt den Richter „befangen“, doch der Bundesgerichtshof bestätigt die Entscheidung diesmal. Im Herbst 2022 ist der Fall juristisch abgeschlossen, mehr als zehn Jahre nach Marlons gewaltsamen Tod. „Die Länge des Verfahrens hat eine unerträgliche Belastung für Marlons Familie bedeutet“, sagt Opfer-Anwalt Frank Hatlé. Immer wieder aufs Neue seien die seelischen Wunden der Eltern und Geschwister aufgerissen worden. Am Takuplatz lebt die Familie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr, sie hat Köln verlassen.
In der Serie „Große Kölner Prozesse“ bereitet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ in unregelmäßigen Abständen große Kölner Strafprozesse aus der Vergangenheit auf. Fälle, die die Menschen in Köln stark bewegt oder ganz besondere Details ans Tageslicht gebracht haben.

