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Cold Case Tino W.Mann aus Kürten nach 22 Jahren zu lebenslanger Haft verurteilt

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Zu sehen ist ein Mann auf einer Anklagebank, der einen Ordner vor sein Gesicht hält, außerdem sein Anwalt und Gerichtsvollzieher.

Schuldig gesprochen hat das Gericht den Angeklagten.

Urteil im Cold Case: Angeklagter in Paderborn des Mordes schuldig gesprochen

Das Paderborner Schwurgericht hat sein Urteil im Prozess um den Tod von Tino W. gesprochen: Der ehemalige Nachbar, der 58 Jahre alte Kürtener, der seit November auf der Anklagebank saß, muss wegen Mordes lebenslänglich hinter Gitter.

Sechs Monate hat der Mordprozess am Landgericht Paderborn gedauert. Fast 23 Jahre lang hat Tino W.s Familie in der Ungewissheit gelebt, ob man den Täter jemals finden wird. Tino W. wurde 29 Jahre alt und starb am 11. November 2003 in seiner Wohnung in Bad Driburg durch die Hand seines damaligen Nachbarn, sagt das Urteil.

Mord aus Habgier

Der 58-Jährige, der später nach Kürten gezogen war und bis zu seiner Verhaftung vor einem Jahr dort lebte, habe den Kellner getötet, um an Geld und Wertsachen zu kommen – ein Mord aus Habgier, so sieht es das Schwurgericht.

Das Strafrecht kennt dafür nur ein Strafmaß: lebenslange Haft. Dass der 58-Jährige der Täter sei, betont Vorsitzender Richter Eric Schülke, habe „eine notwendig erschöpfende, lange Beweisaufnahme“ ergeben. Nicht jedes Detail der Tat habe aufgeklärt werden können, „aber es reicht für uns aus, eine Verurteilung wegen Mordes zu erzielen.“

Mittellos zu Freundin gezogen

Der 58-Jährige sei damals quasi mittellos zu seiner neuen Lebensgefährtin gezogen, in das Haus in Bad Driburg, wo Tino W. im Souterrain wohnte. Am Morgen des 11. November habe er den Plan gefasst und in die Tat umgesetzt, Tino W. zu töten, um ihn zu berauben: Der Angeklagte habe W. in seiner Wohnung überrascht, ihn vermeintlich erwürgt, aber dann festgestellt, dass W. doch noch Lebenszeichen von sich gegeben habe.

Deshalb habe er ihn zusätzlich mit einem Staubsaugerkabel stranguliert und ihm die Hände gefesselt. Erst später sei der Angeklagte in die Wohnung zurückgekehrt, habe die Leiche ins Badezimmer geschleppt und dort eingeschlossen. Das, so der Richter, sei durch die Ergebnisse der Obduktion belegt, die Merkmale für eine Umlagerung des Toten ergeben habe.

Legende vom spontanen Urlaub

Dann habe der 58-Jährige eine Legende aufgebaut, nach der Tino W. verreist sei – in der Absicht, die Entdeckung der Leiche zu verzögern und falsche Spuren zu legen. Für das Gericht ist es das damalige „äußerst verdächtige Aussageverhalten“ des Kürteners, das zusammen mit mehreren eindeutig ihm zuzuordnenden DNA-Spuren an der Kleidung und im Auto von Tino W. seine Täterschaft belegen.

„Kreuzspuren“ nennt Richter Schülke diese, hinterlassen an zwei Kleidungsstücken von Tino W., an Stellen, die ein Täter anfasse, wenn er jemanden fessele, und im Auto, wenn man es bewege. Auch das Motiv sei deutlich erkennbar: Der 58-Jährige sei mit Pfändungen und Unterhaltszahlungen konfrontiert gewesen, habe kaum eigene Habe besessen und auf Kosten seiner jeweiligen Partnerinnen gelebt.

Kellnerbörse und Handy verschwunden

Nach der Tat seien Tino W.s Kellnerbörse und ein teures Handy verschwunden und nie wieder aufgetaucht: „Derjenige, der Tino W. getötet hat, hat diese Gegenstände mitgenommen.“ Schülke: „Wir haben schlicht keine Vorstellung von einem Alternativtäter.“

„Man hat den rechtsstaatlichen Grundsatz ‚Im Zweifel für den Angeklagten‘ heute hier zu Grabe getragen“, zieht Verteidiger Jann Henrik Popkes eine ernüchterte Bilanz aus dem Urteil. Er und sein Kollege Tim Hoffmann hatten einen Freispruch beantragt, eben weil sie anhand der Indizien reichlich Zweifel an der Täterschaft ihres Mandanten sehen. Sie werden Revision beantragen.

Wann das Urteil rechtskräftig werden wird, ist völlig offen.