Für die Verteidigung sitzt ein Unschuldiger auf der Anklagebank. Auch nach sechsmonatigem Prozess sei nicht geklärt, wer Tino W. getötet habe.
Mordprozess gegen KürtenerVerteidigung plädiert auf Freispruch

Die Verteidigung hält den Mann auf der Anklagebank für unschuldig am Tod von Tino W.
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Die Karten liegen auf dem Tisch: Im Prozess um den gewaltsamen Tod von Tino W. im Jahr 2003 fordert die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten aus Kürten lebenslänglich wegen Mordes; die Verteidigung – wenig überraschend – will einen Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes
Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall Tino W. genau das: Der jetzt 56 Jahre alte ehemalige Nachbar, der seit vielen Jahren in Kürten lebt und seit November in Paderborn vor dem Schwurgericht steht, hat W. getötet – um sich an dessen Kellnerbörse zu bereichern. So etwas nennt man landläufig Raubmord. Und dafür fordert Staatsanwältin Kathrin Lohmeier, die ihre Sicht der Dinge bereits in einer lückenlosen Indizienkette dargelegt hat, eine lebenslange Haftstrafe.
Aber eben diese Indizienkette hält den Anforderungen des Rechtsstaats an eine Verurteilung nicht stand, finden die Verteidiger Jann Henrik Popkes und Tim Hoffmann. „Unter diesen Umständen kann ein unbescholtener Bürger nicht zu lebenslänglich, kann gar nicht verurteilt werden“, sagt Popkes am Ende seines Plädoyers.
Die Verteidigung hält den Angeklagten für unschuldig
Dieser Fall kenne nur Verlierer: Tino W. sei brutal umgebracht worden, seine Familie habe Sohn und Bruder verloren und wolle wissen, wer der Täter sei, der Angeklagte wiederum habe – zumindest temporär – seine Freiheit verloren, weil er nach Jahrzehnten in Verdacht geraten sei, der Mörder von Tino W. zu sein.
Aber auch nach sechs Monaten Verfahrensdauer stehe nicht fest, wer Tino W. umgebracht habe: „Es ist nicht der Mann, der hier auf der Anklagebank sitzt“. Dezidiert versuchen die Verteidiger, die Indizien der Staatsanwaltschaft zu entkräften, allen voran die DNA-Spuren. Die an der Kleidung der Leiche – „vier DNA von vier verschiedenen Personen“, betont Anwalt Hoffmann, davon zwei nicht identifiziert.
Anwalt weist auf widersprüchliche Zeugenaussagen hin
Deren Übertragung sei in einem Mehrfamilienhaus ohne weiteres möglich, vielleicht im gemeinsamen Waschkeller, vielleicht beim Hantieren mit dem Hamsterkäfig, den Tino W. für den Angeklagten einmal verwahrt habe. Am Tatwerkzeug, einem Staubsaugerkabel, sei aber gar keine DNA des Angeklagten gefunden worden. Auch „ganz schwache Spuren“ im Auto von Tino W. hätten auf üblichem nachbarschaftlichen Wege dorthin kommen können.
Was Verteidiger Popkes zur Entlastung seines Mandanten anführt, sind zahlreiche Widersprüche in Zeugenaussagen. Etwa zu dem Geld, das der 56-Jährige kurz nach der Tat besessen haben soll – angeblich der Inhalt der verschwundenen Kellnerbörse: Die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten will diese vielen kleinen Scheine in einer anderen Situation gesehen haben als ihr Sohn, die Mutter des Angeklagten hatte damals ausgesagt, sie ihrem Sohn gegeben zu haben.
Mordmerkmal der Habgier triftt nach Ansicht der Verteidigung nicht zu
Ohnehin treffe das Mordmerkmal der Habgier hier auf den Angeklagten nicht zu: Er sei keineswegs so abgebrannt gewesen, wie die Staatsanwaltschaft ihn darstelle – schließlich habe er ein Pferd unterhalten und einen gebrauchten BMW bar bezahlt. Und ein Täter, der zur Bereicherung einen Menschen töte, lasse wohl kaum ein teures, nagelneues Foto-Handy liegen.
Auch die Verdeckungshandlungen, die der Angeklagte begangen haben soll, leuchten Popkes nicht ein. „Wenn er der Täter wäre, wäre es das Dümmste gewesen, mit dem Auto von Tino W. von dannen zu fahren“, dazu sei das Entdeckungsrisiko in der Nachbarschaft viel zu groß gewesen, quasi „Harakiri“. Der Hinweis des Angeklagten gegenüber der Polizei, er habe Tino W. zu einem Kurzurlaub aufbrechen sehen, erklärte Popkes, sei von der Lebensgefährtin des 56-Jährigen ebenfalls geäußert worden.
Überhaupt sei es kaum vorstellbar, dass ein Mann, der bis heute nie durch Aggression oder häusliche Gewalt aufgefallen sei, eine so brutale Tat begehen könnte. Dafür sei nicht auszuschließen, dass andere, etwa ein zwischenzeitlich verstorbener früherer Partner von Tino W. oder eine unbekannte Bekanntschaft weiterhin als verdächtig gelten müssten.
Auch am Ende blieb der 56-Jährige, der im Mai vergangenen Jahres in Kürten verhaftet wurde, seinem Schweigen treu. Er schließe sich den Ausführungen seiner Verteidiger an, sagte er in seinem „letzten Wort. Das Urteil soll am kommenden Mittwoch verkündet werden.
