Nach Brand in Köln-MülheimDrogensüchtiger Brandstifter zu Haftstrafe verurteilt

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Das Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße.

  • Einen Schaden von knapp 200.000 Euro richtete ein 37-Jähriger an, als er im April am Rewe-Markt in der Buchheimer Straße in Mülheim einen Müllcontainer in Brand steckte.
  • Nun wurde der Mann zu einer Haftstrafe verurteilt.
  • Zudem ordnete das Gericht an, dass der drogen- und alkoholabhängige Täter in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird.

Köln – Am Abend des 10. April steckte Marcus T. (Name geändert) am Rewe-Markt in der Buchheimer Straße in Mülheim einen Müllcontainer in Brand. Die Hitzeentwicklung war enorm. Der Filialleiter beziffert den Schaden auf rund 150.000 Euro. So schmolzen Heizkabel in der Auffahrt zum Parkdeck, und der Aufenthaltsraum des Supermarkts lief wegen der Löscharbeiten voll Wasser. Etwa eine halbe Stunde nach der ersten Tat löste er im Hof eines Mehrfamilienhauses an der Oranienstraße mit Benzin eine Verpuffung aus. Der Sachschaden beläuft sich hier auf über 30000 Euro.

Nun verurteilte das Landgericht den Täter zu vier Jahren Haft. Zudem ordnete die 1. Große Strafkammer an, dass der 37-Jährige, der drogen- und alkoholsüchtig ist, in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird.

Viele Schicksalsschläge

Zu Beginn des Prozesses hatte Marcus T. sich entschuldigt und die Vorwürfe eingeräumt, auch wenn er sich nicht an alle Details erinnere. An jenem Tag habe er reichlich Drogen und Alkohol konsumiert. Die Kammer geht davon aus, dass seine Schuldfähigkeit „erheblich vermindert“ war; allerdings sei er noch in der Lage gewesen, „das Unrecht der Taten zu erkennen“, sagte der Vorsitzende Achim Hengstenberg.

Auch eine höhere Strafe wäre „vertretbar“ gewesen, denn der 37-Jährige, der mehrfach in Haft war, sei einschlägig vorbestraft und habe die Taten nur zwei Wochen, nachdem er aus der JVA Ossendorf entlassen worden war, begangen. Der Prozess zeige, wie wichtig es sei, nicht nur die Akten, sondern auch „den Menschen zu sehen“, so Hengstenberg.

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„Wo säßen wir heute, wenn wir Ihren Lebensweg gehabt hätten?“ Als Marcus T. fünf war, hatte seine Mutter einen Verkehrsunfall; seitdem ist sie schwerbehindert und pflegebedürftig. Früh nahm er Rauschgift.

Zahlreiche Entgiftungen hat er hinter sich, und zwei Langzeittherapien schloss er erfolgreich ab. Nach der ersten kam seine Schwester bei einem Unfall ums Leben, nach der zweiten starb seine Lebensgefährtin, die gerade das gemeinsame Kind zur Welt gebracht hatte. Zwei Jahre setzte die Kammer für den Aufenthalt in der Entziehungsanstalt fest. Marcus T. habe „das Problem erkannt“ und gezeigt, dass er es schaffen könne. Hengstenberg: „Das Einzige, was Ihnen helfen kann, ist eine Therapie.“

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