Irrtum bei ZielpersonSEK stürmt falsche Wohnung in Köln – Verfahren eingestellt

Das SEK musste zu einem Einsatz in Köln-Mülheim ausrücken. (Symbolbild)
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Köln – Ein Ermittlungsverfahren gegen ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Kölner Polizei wegen eines Einsatzes im April 2022 in Köln-Mülheim ist eingestellt worden. Die Beamten sollen zwar die Wohnung eines Unbeteiligten gestürmt und diesen auch fixiert haben. Die Polizisten seien aber davon ausgegangen, dass es sich um die Wohnung der im gleichen Mehrfamilienhaus lebenden Zielperson gehandelt habe, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Dieser Mann war wegen Drogenhandels im großen Stil per Haftbefehl gesucht worden und ist bis heute nicht auffindbar. Das Verfahren gegen die SEK-Beamten wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Körperverletzung wurde bereits im Mai eingestellt. Es sei „nicht festzustellen gewesen, dass sich die am Einsatz beteiligten Polizeibeamten strafbar gemacht haben könnten“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
SEK stürmt falsche Wohnung in Köln: Polizisten dachten, sie seien richtig
Die Polizisten seien „aufgrund der vorangegangenen polizeilichen Ermittlungen“ davon ausgegangen, „dass es sich um die richtige Wohnung handelt und ihr Vorgehen durch den Durchsuchungsbeschluss gedeckt war“, hieß es weiter. Maßgeblich dafür seien unter anderem die Anordnung der Klingelleiste, Rückfragen beim Stromanbieter und die Beschriftung an den Wohnungstüren gewesen. So habe sich an keiner der Türen der Name des Beschuldigten gefunden. „Insofern agierten die Beamten bereits nicht mit entsprechendem Vorsatz, der jedoch eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung voraussetzt“, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Fahrlässiger Hausfriedensbruch oder fahrlässige Sachbeschädigung sind nicht strafbar.
Auch die vorgeworfene Körperverletzung des Mieters der falschen Wohnung sei ebenfalls nicht nachweisbar gewesen. Weil die Polizisten hätten annehmen können, dass er die gesuchte Person sei, sei auch eine Gefahr von dieser nicht auszuschließen gewesen. „Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Geschädigte der mehrfachen Aufforderung der Polizei, sich auf den Boden zu legen, nicht nachgekommen sein soll“, hieß es von der Staatsanwaltschaft. (hol)