In Köln erwischtSchmuggler schluckt neun Kokain-Behälter und riskiert sein Leben

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Der Angeklagte Gregory T. (41) beim Prozess im Kölner Landgericht. Er schmuggelte Kokain in seinem Körper. 

Köln – Als Zollfahnder in Deutz den ICE 127 aus Amsterdam kontrollierten, fiel ihnen Fahrgast Gregory T. (41) zunächst nicht weiter auf. Der Jamaikaner schaute in seinen Laptop, lernte für eine Weiterbildung. Über ihm in der Gepäckablage befand sich ein Koffer. „Der gehört mir nicht“, hatte T. gesagt – und damit erst das Interesse der Fahnder geweckt. Die Beamten untersuchten die „herrenlose“ Tasche näher. Sie stießen auf Kokain. Doch es gab noch ein weiteres, lebensgefährliches Drogenversteck. Im Körper des Mannes.

Köln: Drogen-Wischtests im ICE schlugen an

Ein Wischtest der Beamten an einer im Koffer befindlichen Musikbox hatte positiv auf Kokain angeschlagen und auch an den Händen das ICE-Kunden wurde die Droge festgestellt. Der 41-Jährige wurde an jenem 20. Januar mit zur Wache der Bundespolizei im Kölner Hauptbahnhof genommen. Mit einer YouTube-Video-Anleitung öffneten die Fahnder die Musikbox und stießen im Bereich eines Lautsprechers auf 74 verpackte Schluckbehältnisse, sogenannte Bodypacks, gefüllt mit Kokain.

Bodypacks

Solche Bodypacks mit Kokain befanden sich im Körper des Schmugglers.

Nachdem der Beschuldigte nach einem Strafverteidiger verlangt und zum Sachverhalt geschwiegen hatte, ging es für ihn weiter zur Radiologie nach Kalk. Eine durchgeführte Computertomografie ergab, dass sich tatsächlich weitere Bodypacks im Magen des Mannes befanden, acht stellten die Ärzte auf den Röntgenbildern fest. Dem Drogenkurier wurde Abführmittel verordnet, er musste ins Justizkrankenhaus Fröndenberg. Und dort auf die Toilette.

Neun Bodypacks auf JVA-Toilette ausgeschieden

Sogar neun Behältnisse mit Kokain schied der Beschuldigte aus. Insgesamt hatte er somit 765 Gramm der Droge von den Niederlanden nach Deutschland gebracht. Beim Prozessauftakt am Dienstag im Landgericht sagte der Vorsitzende Richter Stephan Aderhold, das Kokain habe einen Verkaufswert von 30.000 Euro gehabt. „What?“, entfuhr es da dem englischsprachigen Angeklagten, der zunächst offenbar um keine Ausrede verlegen war.

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Gregory T. erklärte, er habe das Kokain gar nicht über die Grenze, sondern nur innerhalb von Amsterdam transportieren wollen. Doch er habe den Abnehmer verpasst, deshalb habe er die Drogen zunächst mit nach Frankfurt nehmen wollen. „Dort wollte ich einem Freund nur Lebensmittel aus Jamaika vorbeibringen“, sagte der Angeklagte. Ungehalten schlug Richter Aderhold mit der Hand auf den Tisch und sagte: „Was Sie hier erzählen, ist großer Blödsinn!“

Richter übertrifft Forderung von Staatsanwalt

Verteidiger Frank Schwarz bat um eine kurze Unterbrechung, besprach sich mit seinem Mandanten. „Wir bügeln das jetzt gerade“, sagte der Anwalt. Die Drogen sollten zu einem ihm nicht bekannten Abnehmer nach Frankfurt am Main gebracht werden. Sein Lohn waren die neun Päckchen, die er vorsichtshalber geschluckt habe. „Ich wollte da nichts vermischen“, erklärte der Angeklagte. Das Kokain habe er benötigt, um sich besser aufs Lernen konzentrieren zu können.

„Wenn so ein Behältnis im Körper reißt, dann stirbt man“, hielt Richter Aderhold dem Angeklagten vor. Darüber habe er nachgedacht, antwortete dieser. „Aber dann lässt man es doch lieber“, meinte der Richter und mutmaßte, dies könnte ein Test für zukünftige Transporte gewesen sein. Das verneinte der Angeklagte. Er wolle nur noch zurück zu seiner Ehefrau. Der Staatsanwalt beantragte danach eine Bewährungsstrafe. Zu milde für den Richter, er verhängte wegen illegaler Einfuhr und Beihilfe zum Drogenhandel zweieinhalb Jahre Gefängnis.

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