Bilanz nach einem JahrSo wird das „Oben-Ohne-Schwimmen“ in Köln angenommen

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Eine Frau sitzt in einem Freibad am Beckenrand und bindet sich ihr Bikini-Oberteil zu.

Die Köln-Bäder erlauben seit einem Jahr auch Frauen, ohne Oberteil ins Wasser zu gehen. Zuvor war lediglich das Sonnen auf den Liegewiesen geduldet worden.

Am 1. April 2023 haben die Köln-Bäder ihre Haus- und Nutzungsordnung geändert. Seitdem dürfen auch Frauen ohne Oberteil ins Becken.

Seit einem Jahr dürfen Frauen ohne Oberteil in Köln schwimmen gehen: Zum 1. April 2023 hatten die Köln-Bäder ihre Haus- und Nutzungsordnung dahingehend geändert, dass auch weibliche Badegäste „oben ohne“ ins Becken durften. Die Köln-Bäder hatten sich für die Lockerung der bisherigen Vorschriften entschieden, um auf eine gesellschaftliche Entwicklung in Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit und Gleichbehandlung zu reagieren.

Nach einem Jahr steht nun fest: Kölnerinnen schwimmen nach wie vor lieber „oben mit“. „Das ‚Oben ohne-Schwimmen‘ ist bei uns in den Bädern kein Thema“, sagt Sprecherin Judith Jussenhofen auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Es kommt sehr selten vor, dass Frauen von der Regelung Gebrauch machen.“ Zahlen könnten die Köln-Bäder keine dazu nennen, da das Unternehmen dazu keine Statistik erhebe.

Köln: „Oben-Ohne-Schwimmen“ sorgte vorab für viel Wirbel

In Köln hatte die Änderung vorab bei Badegästen für Wirbel und Diskussionen gesorgt. Intern hatte es Gespräche zwischen Personalverantwortlichen und Mitarbeitenden gegeben – alle waren darauf vorbereitet, dass es erhöhten Kommunikationsbedarf, Diskussionen und Konflikte geben könnte. Doch wo eine Regelung nicht genutzt wird, kann es entsprechend auch keine Konflikte geben: „Wir haben in dem Jahr keine Vorfälle oder Beschwerden gehabt“, so Jussenhofen.

Schon vor der Änderung war das oberkörperfreie Sonnen auf den Liegewiesen nicht verboten und wurde geduldet. Das Baden war Frauen ohne Oberbekleidung allerdings ausdrücklich nicht gestattet, mit Ausnahme der Saunabereiche.

„Badekleidung muss lediglich primäre Geschlechtsmerkmale vollständig verdecken“

Die Haus- und Nutzungsordnung wurde entsprechend verändert und um einen Satz ergänzt. Unter „Besondere Verhaltensregelungen“ heißt es nun: „Im gesamten Badbereich einschließlich der Außenbereiche ist stets eine angemessene Badekleidung zu tragen. Dabei muss die Badekleidung lediglich die primären Geschlechtsmerkmale vollständig bedecken.“ In der alten Fassung war lediglich von „angemessener Bekleidung“ die Rede: „Ob die Bekleidung den Anforderungen genügt, entscheidet in Zweifelsfällen das Betriebspersonal.“

Doch genau in diesem Punkt hatte es in der Vergangenheit in einigen Städten Probleme gegeben, weil Frauen ohne Bikinioberteil schwammen und daraufhin das Bad verlassen mussten. Göttingen war daraufhin deutschlandweit Vorreiter und hatte bereits 2022 das Oben-Ohne-Schwimmen probeweise eingeführt. Nach einer dreimonatigen Testphase wurde das Oben-Ohne-Schwimmen dauerhaft erlaubt – und hat sich nach einem verhaltenen Start etabliert. Nach Auskunft der Bäder-Gesellschaft nutzen dort durchschnittlich zwölf Frauen pro Tag und Bad die Möglichkeit, ohne Oberteil zu schwimmen.

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