Militärischer AbschirmdienstUrlaub erschlichen – Kölner Hauptmann suspendiert

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Ein Zeitsoldat aus Köln soll sich viele Urlaubstage erschlichen haben (Symbolbild).

Köln – Ein Hauptmann der Bundeswehr soll seinen Arbeitgeber bei mehreren Urlaubsanträgen getäuscht und sich so viele zusätzliche freie Tage erschlichen haben. Der Soldat vom Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst mit Sitz in Köln musste sich daher wegen des Vorwurfs der eigenmächtigen Abwesenheit vor dem Amtsgericht verantworten. Hier präsentierte der 32-Jährige eine Erklärung.

Soldat soll Lücke im System ausgenutzt haben

„Er nutzte eine Lücke im System aus“, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. So habe sich der Soldat von Juli 2018 bis Oktober 2019 bei neun Gelegenheiten Urlaubsanträge von seinem Vorgesetzten genehmigen lassen, diese aber nicht wie vorgeschrieben an die Personalabteilung weitergeleitet. Offiziell sei somit kein Eintrag im System verzeichnet worden.

Laut Anklage soll sich der Angeklagte auf diese Weise rund 90 Tage Urlaub erschlichen haben, bis die Vorgänge schließlich auffielen. Der langjährige Zeitsoldat wurde vom Dienst suspendiert, seine Bezüge um 40 Prozent auf derzeit 1750 Euro netto gekürzt. Auch fordert die Bundeswehr die Rückzahlung des ausgezahlten Solds für die zu Unrecht angetretenen Urlaubstage.

Kölner Anklage beruht auf dem Wehrstrafgesetz

Die Vorgesetzten erstatteten Anzeige gegen den heute 32-Jährigen. Die Anklage erfolgte dann auf Grundlage des strengen Wehrstrafgesetzes. Paragraph 15 besagt: „Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.“

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„Es tut mir leid, dass die Dinge so gelaufen sind, ich hatte eine schwierige Zeit“, sagte der Angeklagte zu den Vorwürfen. Sein Vater sei im Jahr 2016 an Krebs verstorben, was seiner Mutter den Boden unter den Füßen weggezogen habe. „Ich hatte Angst, dass Sie sich etwas antut“, so der Angeklagte, daher habe er mehr Urlaub gebraucht, um seiner Mutter beistehen zu können.

Angeklagter legt im Amtsgericht Köln Teilgeständnis ab

Warum er sich nicht einfach redlich habe beurlauben lassen, fragte die Richterin. „Ich habe mich geschämt, wollte das private nicht in das berufliche reinbringen“, sagte der Beschuldigte. Allerdings seien es keineswegs so viele Tage gewesen, die er unentschuldigt gefehlt habe. Wahrscheinlich sei sein eigentlicher Urlaub systembedingt noch jeweils addiert worden.

Der Verteidiger regte eine Einstellung des Verfahrens an. Sein Mandant sei arbeitsrechtlich bereits gestraft und würde ohnehin bald aus dem Dienst ausscheiden. Mittlerweile studiere er Wirtschaftsrecht. Richterin Julia Schumacher stimmte der Einstellung zu, auch im Hinblick auf die persönliche Situation. Als Auflage muss der Mann 4000 Euro an die Kinderkrebshilfe zahlen.

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