Abo

„Gewaltexzess“Staatsanwältin fordert hohe Strafen für Angriff auf Kölner Türsteher

3 min
Die fünf Angeklagten mit ihren Verteidigerinnen beim Prozessauftakt in Saal 112 des Kölner Landgerichts

Die fünf Angeklagten mit ihren Verteidigerinnen beim Prozessauftakt in Saal 112 des Kölner Landgerichts

Aus nichtigem Anlass hatten fünf junge Männer den Security-Mann attackiert.

Eine Gewalttat unbegreiflichen Ausmaßes, ein sinnloser Gewaltexzess ohne wirklichen Anlass. So beschrieb Staatsanwältin Jane Wolf das Verbrechen in Nippes im September 2025, bei dem ein Türsteher fast getötet wurde. Für die Angeklagten forderte Wolf beim laufenden Prozess im Kölner Landgericht mehrjährige Haftstrafen. „Rache, Wut und männliches Imponiergehabe“ habe die Täter geleitet, als sie den früheren Polizisten attackiert hätten. Dessen Leben sei jetzt vollkommen zerstört.

Köln: Türsteher vor Kneipe in Nippes attackiert

Eine Woche zuvor hatte der Security-Mann den Freund eines Angreifers nicht in das Lokal in der Florastraße gelassen. Während der Abgewiesene dies ohne große Beschwerden akzeptiert habe, sei der Begleiter ausgerastet und habe dem Türsteher einen Spiegel vom Auto abgetreten. Der habe daraufhin einen Schlagstock gezogen. Der damals 19-Jährige flüchtete und versteckte sich in einem Hinterhof. Offenbar empfand er das als eine solche Demütigung, dass er einen Racheplan schmiedete.

Der Angeklagte links (mit Verteidiger Frank Hatlé) gilt als Initiator, der Beschuldigte rechts (mit Verteidiger Michael Diwo) soll den Angriff gestartet haben.

Der Angeklagte links (mit Verteidiger Frank Hatlé) gilt als Initiator, der Beschuldigte rechts (mit Verteidiger Michael Diwo) soll den Angriff gestartet haben.

Für das nächste Wochenende hatte der Beschuldigte eine „Abreibung“ für den Türsteher geplant. Laut Staatsanwältin überredete er noch vier Bekannte mitzumachen. Laut Anklage wurde dem Türsteher nach dessen Dienstschluss aufgelauert. Ein weiterer 19-Jähriger habe den Angriff gestartet. „Der Angeklagte packte den vollkommen überraschten Geschädigten und stieß ihn zu Boden“, so hieß es. Zwei Tritte gegen den Kopf folgten, dann seien die Komplizen aus einer Seitenstraße aufgetaucht.

Das Opfer habe um Hilfe gerufen, da hätten die jungen Männer weiter auf dessen Rumpf und Kopf eingetreten. „Er war der Situation völlig ausgeliefert“, hatte die Staatsanwältin erklärt. Der Türsteher habe keine Regung mehr gezeigt, trotzdem habe die Gruppe weiter auf ihn eingetreten. Einer der Angeklagten habe dem Mann noch mindestens sechsmal gegen den Rücken getreten. „Wach auf, du Hurensohn“, habe dieser gerufen und noch mit einer abgebrochenen Flasche zugestochen.

Köln: Staatsanwältin glaubt nicht an spontanes Geschehen

Mehrere Angeklagte hatten von einer spontanen Aktion gesprochen, aufgrund der Gruppendynamik hätten sie sich beteiligt. Staatsanwältin Wolf bewertete das als bloße Schutzbehauptung. Als Indiz für ein koordiniertes Geschehen zitierte sie Sprachnachrichten, die einer der Beteiligten nach der Tat an seine Freundin versandt hatte. Er sei gefragt worden, ob er mitmache und habe ja gesagt. „Das war ein Attentat, was wir gemacht haben, der Typ ist gestorben, glaub ich“, hieß es in der Nachricht.

Die Staatsanwältin forderte wegen versuchten Mordes Haftstrafen von vier bis sechs Jahren für die fünf Angeklagten. Zwar bewege man sich im Jugendstrafrecht. Mit fortschreitendem Alter der Angeklagten rücke der Erziehungsgedanke jedoch in den Hintergrund, eine harte Sanktion sei nötig. Drei der Angeklagten warf die Staatsanwältin vor, sich ihrer Verantwortung nicht gestellt zu haben. „Sie haben gar nichts gelernt, gelogen, sich rausgeredet und alles auf Alkohol geschoben“, erklärte Wolf.

Köln: Opfer überlebt mit schweren gesundheitlichen Folgen

Die Staatsanwältin hob die massive Gewalt und die erheblichen Folgen für das Opfer hervor. Der Türsteher erlitt Brüche der Rippen und der Nase, dazu entwickelte sich eine lebensgefährliche Lungenentzündung. Vier Tage lag er in der Uniklinik im künstlichen Koma. „Als ich aufgewacht bin, dachte ich erst, ich hätte einen Verkehrsunfall gehabt“, hatte der Geschädigte im Zeugenstand geschildert. Trotzdem hatte der Mann im Gerichtssaal allen seinen Peinigern die Hand gereicht.

Die vermeintliche Versöhnung sei nur eine Momentaufnahme gewesen, sagte Wolf. Denn erst danach habe der 56-Jährige die Videosequenzen des Angriffs gesehen. „Er ist daraufhin zusammengebrochen und hat sich gefragt, wie man jemandem so etwas antun kann“, so die Staatsanwältin. Die Tochter habe danach berichtet, dass ihr Vater sich in eine Klinik habe einweisen lassen und akut selbstmordgefährdet sei. Er sei fit gewesen, doch seit der Tat sei er ein gebrochener Mensch.

Verteidiger Frank Hatlé vertritt den Initiator des Angriffs. Er hob in seinem Plädoyer den Erziehungsgedanken hervor und beantragte, wie auch mehrere seiner Kollegen, eine Bewährungsstrafe. Ein Urteil will die Schwurgerichtskammer in der kommenden Woche fällen.