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„Kölner Drogenkrieg“Mutmaßlicher Drogenboss Sermet A. bricht erstmals sein Schweigen

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Sermet A. (24) mit Verteidiger Wolf Bonn beim Auftakt seines Strafprozesses im Kölner Landgericht

Sermet A. (24) mit Verteidiger Wolf Bonn beim Auftakt seines Strafprozesses im Kölner Landgericht

Angeklagt ist ein 50-jähriger Gastronom, dem Beihilfe zu Drogengeschäften und Geldwäsche vorgeworfen wird.

Es war eine ungewöhnliche Familienzusammenkunft, die sich in Saal 112 des Kölner Landgerichts ereignete. Auf der Anklagebank saß ein Kalker Restaurantbetreiber, im Zeugenstand sein Sohn – der mutmaßliche Kölner Drogenboss Sermet A. (24). Dem 50-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, die illegalen Geschäfte seines Sprösslings nach dessen Verhaftung weiter gefördert und diverse Schwarzgelder entgegengenommen zu haben. Während Sermet A. in seinem eigenen Verfahren schweigt, sagte er nun zum ersten Mal überhaupt im Komplex „Kölner Drogenkrieg“ aus.

Köln: Sermet A. entlastet seinen Vater im Zeugenstand

„Der Mann ist unschuldig, der hat nichts gemacht und sitzt seit acht Monaten im Knast“, sagte Sermet A. mit erhobener Stimme in Richtung des Staatsanwalts, dessen Fragen er nicht weiter beantworten wollte. „Warum lassen Sie den nicht auf Kaution raus?“, fragte der mutmaßliche Bandenboss. A. brachte den Vergleich, dass er im Gefängnis mit Männern untergebracht sei, die mit mehreren Tonnen harter Drogen gehandelt hätten. Damit wollte er offenbar auf eine Unverhältnismäßigkeit hinweisen. 

Auf das Restaurant in Deutz wurde im Juni 2025 ein Sprengstoffanschlag verübt.

Auf das Restaurant in Deutz wurde im Juni 2025 ein Sprengstoffanschlag verübt.

Dem Restaurantbetreiber wird Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis, versuchte räuberische Erpressung und Geldwäsche in vier Fällen vorgeworfen. Er soll von seinem Sohn über Handlanger insgesamt 317.000 Euro Bargeld entgegengenommen und weitergeleitet haben. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass das Geld aus Drogengeschäften stammte und der Abwicklung von Geschäften aus dem Bereich der Schwerstkriminalität diente, so hatte es der Staatsanwalt ausgeführt. Ihm sei bewusst gewesen, dass sein Sohn Sermet A. seinen Lebensunterhalt mit Drogendeals bestreite.

Den Vorwurf der Geldwäsche versuchte Sermet A. im Zeugenstand zu entkräften. Gelder, die bei einem abgehörten Telefonat mit seinem Bruder genannt worden seien, seien etwa nie geflossen. Eine tatsächlich erfolgte Zahlung habe außerdem einen legalen Hintergrund gehabt. Hier sei es um die Abwicklung eines Geschäfts rund um einen Imbiss gegangen. Der Vater bestätigte danach einen Geldtransfer von 87.000 Euro, den er auch ordnungsgemäß quittiert habe. Dass es sich dabei um Gelder aus Drogengeschäften handeln könnte, habe er nicht gewusst, ließ der Mann verlauten.

Köln: Ominöser „Stuhlkreis“ in Restaurant abgehalten

Ferner wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, sein Restaurant in Deutz für eine Einbestellung von Mitgliedern der Drogenbande genutzt zu haben – im Prozess ist von einem „Stuhlkreis“ die Rede. Der Angeklagte habe die Männer zu einem Drogenraub befragt – dem Sohn seien zuvor aus einer Lagerhalle in Hürth 350 Kilogramm Marihuana abhandengekommen und er verdächtigte laut Ermittlern seine eigenen Leute. Die Verdächtigen seien im Lokal kurzzeitig gefesselt worden. Man habe gedroht, sie „mitzunehmen“, und damit laut Anklageschrift Folter angekündigt.

Der Gastronom bestreitet, das Treffen einberufen oder daran teilgenommen zu haben. Er sei überrascht gewesen, als ein Bekannter seines Sohnes plötzlich mit weiteren Männern in seinem Restaurant, auf das Monate später ein Sprengstoffanschlag verübt wurde, aufgetaucht sei. Verdächtig machte sich der Angeklagte jedoch damit, dass er im Nachgang Videos aus einer Überwachungskamera gelöscht hatte. „Das ist doch nur menschlich, wenn man hinterher erfährt, dass sich Geiselnehmer und Drogendealer da aufgehalten haben“, erklärte Anwalt Heinen. „Er wollte da nicht mit reingezogen werden.“ Passiert sei aber dann genau das.

Eine Kernfrage lautet: Wusste der Angeklagte, dass sein Sohn in Drogengeschäfte verstrickt war? Davon geht der Staatsanwalt offenbar immer noch aus: „Der Sermet ist ja schon öfter verurteilt worden“, sagte der Ankläger und fragte, ob der Angeklagte die Prozesse in irgendeiner Weise verfolgt habe. Der 50-Jährige schüttelte mit dem Kopf. Er sei in die Verfahren nicht involviert gewesen und könne sich höchstens an eine Kleinigkeit erinnern. Verteidiger Carsten Heinen ergänzte, dass die Ehefrau des Gastronomen sich in erster Linie um den Sohn und dessen Erziehung gekümmert habe.

Köln: Verteidiger wollten Haftentlassung erreichen

Heinen und sein Kollege Gabor Subai sahen nach der Durchführung der Beweisaufnahme keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Gastronom in die Drogengeschäfte involviert gewesen sei. Ein Zeuge, der beim „Stuhlkreis“ dabei gewesen sei, habe den Angeklagten zudem entlastet. Einstige Belastungszeugen hatten im Verfahren die Aussage verweigert. Die Verteidiger regten an, den 50-Jährigen aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Schorn verwies jedoch darauf, dass in der Folgewoche ohnehin plädiert würde. Ein Urteil soll am Donnerstag fallen.

Gegen Sermet A. hingegen wird wohl noch viele Monate weiterverhandelt, so auch direkt im Anschluss an seine Zeugenaussage. Die Ankündigung einer ausführlichen Aussage in dessen Verfahren hat Verteidiger Wolf Bonn bisher nicht eingelöst. Aktuell wirft Bonn der Staatsanwaltschaft sogar eine Salamitaktik vor. Neue Ermittlungsergebnisse würden ihn „nur scheibchenweise“ erreichen. Dem erst 24-jährigen Sermet A. droht die Sicherungsverwahrung. Neben den Drogendelikten soll er auch hinter zwei Geiselnahmen und Sprengstoffanschlägen stecken.