Mutter und Kind getötetDarum soll der Kölner Anil G. (25) für immer hinter Gitter

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Der Angeklagte Anil G. (24) beim Prozessauftakt im Landgericht köln.

Köln – In einem emotionalen Plädoyer hat die Staatsanwaltschaft Köln am Montag für den Angeklagten Anil G. (25) die Höchststrafe für die Tötung einer Mutter aus Kalk und des gemeinsamen Sohnes im vergangenen November gefordert – lebenslang Gefängnis mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Eine frühe Haftentlassung nach 15 Jahren wäre dann nicht mehr möglich. Opfer-Anwalt Markus Bündgens sprach von einer „Tat mit kühler Berechnung und Präzision“.

Gemeinsamer Sohn entstand aus kurzer Affäre

Als stark und selbstbewusst bezeichnete der Staatsanwalt das spätere 24-jährige Opfer. „Derya hatte viele Freunde, war hilfsbereit – eine Frau in der Blüte ihres Lebens.“ Aufopfernd habe sie sich um ihren Sohn gekümmert. Der vierjährige Kian sei fröhlich, neugierig und intelligent gewesen, ein Kind, das von Dinosauriern fasziniert gewesen sei. Die alleinerziehende Mutter habe Pädagogik studiert und mit ihrem Sohn in der Wohnung ihres Vaters in Kalk in einer „intakten Patchworkfamilie“ gelebt.

Anil G. und Derya S. kannten sich aus der Schulzeit in Chorweiler. Der Angeklagte sei damals schon verliebt in seine Mitschülerin gewesen, später hätten die beiden eine kurze Affäre gehabt, aus der Kian entstanden sei. Die Frau habe sich erst dazu entschieden, ihren Sohn allein großzuziehen. Zunächst hatte sie auch jemand anderen als Vater vermutet. Wenige Wochen habe G. von der Vaterschaft gewusst, als er seinen Mordplan geschmiedet habe, sagte der Staatsanwalt.

Staatsanwalt: Verlobte sollte nichts von dem Kind erfahren

Der Täter habe verhindern wollen, dass seine Eltern und seine Verlobte von dem Kind erfahren. Als Derya S. ihm mitgeteilt habe, seinen Namen am nächsten Tag beim Jugendamt zu offenbaren – hier lief bereits ein Unterhaltsverfahren – habe G. seine frühere Geliebte unter einem Vorwand zum Niehler Hafen gelockt. Er wolle Kian sehen, sich anhand von möglichen Ähnlichkeiten selbst von der Vaterschaft überzeugen. Derya S. habe dem zugestimmt, obwohl Kian bereits bettfertig war.

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Niemals habe Derya S. mit einem Angriff gerechnet, trotz vorangegangener Streitigkeiten am Telefon habe sie ihren früheren Mitschüler als harmlos eingestuft. Anil G. habe ein Messer gezogen und die Frau mit Stichen in Hals und Brustkorb „vor den Augen des Kindes ermordet“. Danach habe der Angeklagte auch seinen eigenen Sohn erstochen und die Leichen im Rhein „entsorgt“. Das Verhalten des Täters nannte der Ankläger „widerwärtig“ und „an Verwerflichkeit nicht zu übertreffen“.

Nach der Tat fröhlich in Shisha-Bar gesichtet

Der Angeklagte habe laut Staatsanwalt auch das Mordmotiv der Habgier verwirklicht, da er die drohenden Unterhaltszahlungen habe vermeiden wollen. Obwohl Anil G. über ein Sparvermögen von 51.000 Euro verfügt und bereits eine Eigentumswohnung vermietet habe. Eine Spontantat in Rage, wie vom Täter beschrieben, schloss der Ankläger aus. Zu ruhig habe sich der 25-Jährige nach der Tat verhalten, er sei ins Fitnessstudio gegangen und fröhlich in einer Shisha-Bar gesichtet worden.

Nebenklage-Anwalt Bündgens, der den Vater und Großvater der Getöteten vertritt, hob in seinem Plädoyer die „gedankliche und logistische Vorbereitung“ des Angeklagten hervor. Er habe einen menschenleeren und dunklen Tatort gewählt, von dem er selbst schnell habe verschwinden können. Überfallartig habe er Derya getötet, das zeigten die parallel verlaufenen Stiche. Die Verteidiger des Angeklagten stellten keinen konkreten Strafantrag. Ein Urteil soll in der kommenden Woche fallen.

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