Köln – Eine Frührentnerin musste sich am Montag wegen Vortäuschung einer Straftat vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf der 58-Jährigen vor, einen Einbruch in ihre Wohnung in Weidenpesch fingiert und versucht zu haben, die Versicherung zu betrügen.
Kölner Frührentnerin meldet Versicherung hohen Schaden
Schmuck, Elektrogeräte, Küchenutensilien und eine Schreckschusspistole sollen die Einbrecher mitgenommen haben, so zeigte es die Angeklagte im Dezember 2018 bei der Polizei an. Ihrer Haftpflichtversicherung meldete die Frau einen Schaden von rund 20.200 Euro.
Die Versicherung hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben und die angeblich aufgebrochene Wohnungstür untersuchen lassen. Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass kein Einbruch stattgefunden habe; trotz Spuren von einem Kuhfuß am Türrahmen.
Kölner Verteidiger spricht von falschem Gutachten
„Das Gutachten ist falsch“, sagte der Verteidiger der Angeklagten, seine Mandantin habe keinen Einbruch vorgetäuscht. Nach einer Anzeige durch die Versicherung hatten die Ermittler die Wohnung durchsucht, ein Wiegemesser und alte Handys gefunden, die als gestohlen gemeldet waren. Das Messer habe sie nach dem Einbruch neu erworben, die Handys schlichtweg übersehen.
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Der Verteidiger regte an, ein neues Gutachten in Auftrag zu geben. Dem widersprach der Staatsanwalt mit dem Hinweis, das sollte in einem Zivilverfahren geklärt werden. Im Plädoyer forderte der Ankläger einen Freispruch. Die Polizei sei vor Ort von einem Einbruch ausgegangen, ein Vorsatz könne der Angeklagten nicht nachgewiesen werden.
Kölner Richter spricht Frührentnerin frei
Dem schloss sich der Richter an. „Die Polizei hat keine Zweifel angebracht“, so der Richter, auch habe das Gutachten ja tatsächlich Einbruchsspuren dokumentiert. Man könne nicht davon ausgehen, dass es die Frührentnerin selbst war, die an der Tür manipuliert habe.
Die Indizien reichten nicht für eine Verurteilung aus, daher sei die Frau freizusprechen. Alles Weitere müsse das Zivilverfahren klären; hier will die 62-Jährige das Geld von der Versicherung einklagen.



