Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

„Bizarrer Fall“Kölner Therapeutin betäubt und in Kiste gesteckt – BGH bestätigt Urteil

2 min
Die Angeklagten, dazwischen ihre Verteidiger, verstecken sich beim Prozessauftakt hinter einer Jacke und einer Mappe vor den Pressefotografen.

Die Angeklagten, dazwischen ihre Verteidiger, versteckten sich beim Prozessauftakt hinter einer Jacke und einer Mappe vor den Pressefotografen.

Die Beschuldigten hatten Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt.

Der Kriminalfall um die von ihrem früheren Patienten entführte Kölner Psychotherapeutin ist juristisch abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hat das im September 2024 vor dem Landgericht ergangene Urteil bestätigt. Der Patient hatte elf Jahre Gefängnis erhalten, sein Lebensgefährte als Mittäter achteinhalb Jahre. Die Staatsanwältin hatte damals je zwölf Jahren Gefängnis gefordert.

Köln: Richter sprach von „bizarr anmutenden“ Fall

Einen „bizarr anmutenden Fall“ hatte der Vorsitzende Richter Thomas Stollenwerk den Prozessstoff genannt. „Die hat meine Seele vergewaltigt“, so hatte der frühere Patient über die aus seiner Sicht gescheiterte Therapie bei der Psychologin gesprochen. Der Jurist überzeugte seinen 56-jährigen Lebenspartner, einen gelernten Krankenpfleger, bei der Frau ein Schuldeingeständnis und „Schmerzensgeld“ zu erpressen. Gemeinsam schmiedete man den Plan einer Entführung.

In der Praxis überwältigten die Männer die Therapeutin, betäubten sie, steckten sie in eine enge Kiste und brachten das Opfer in eine Wohnung in Niehl. Dort angekommen, legte der Pfleger der Frau einen Venenzugang, um ihr Beruhigungsmittel einzuflößen. Ösen an der Wand für mögliche Fesselungen, überall blutverschmierte und medizinische Utensilien – das mit Malervlies abgeklebte Badezimmer der Wohnung, in dem die Therapeutin gefangen gehalten wurde, skizzierte die Staatsanwältin als Ort des Grauens. „Ich war selbst in der Wohnung, und das war ein Horrorbad“, sagte Fuchs.

Köln: Entführer ließen Therapeutin am nächsten Tag gehen

Erst am nächsten Tag ließ der frühere Patient die Frau gehen – nachdem sie schriftlich eine Geldzahlung von 1,5 Millionen Euro zugesagt hatte. Der Haupttäter habe offensichtlich damit gerechnet, den Betrag noch zu erhalten, sagte Richter Stollenwerk.

Er hatte der Therapeutin sogar noch deren Handy vor die Haustür gebracht, das in der Wohnung verblieben war. Kurz darauf konnte die Frau eine Polizeistreife abfangen, die bereits nach ihr gesucht hatte. Der Lebensgefährte hatte schon am Vortag den Notruf getätigt. Zwar konnte das Handy der Psychologin geortet werde, der Radius war aber zu groß.