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Monate auf der FluchtKölner spricht von 100.000 Euro Kopfgeld nach Drogenraub

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Der 22-jährige Angeklagte mit seinem Verteidiger Philipp Thiée beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Der 22-jährige Angeklagte mit seinem Verteidiger Philipp Thiée beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Vor dem Landgericht wurde ein neues Kapitel im Komplex „Kölner Drogenkrieg“ verhandelt.

Mit einem neuen Tatkomplex im „Kölner Drogenkrieg“ beschäftigt sich seit Montag das Kölner Landgericht. Ein 22-jähriger Kölner wird beschuldigt, eine Lieferung von 586 Kilogramm Marihuana bewacht und zum Weiterverkauf vorbereitet zu haben. Die Drogen wurden laut Anklage für 3925 Euro pro Kilo angeworben und hatten somit einen Einkaufswert von rund 2,3 Millionen Euro.

Köln: Drogenlieferungen nach Leverkusen und Hürth

Der Angeklagte soll auch am Weiterverkauf der im Juni 2024 in Leverkusen gelagerten Drogen beteiligt gewesen sein. So soll er laut Staatsanwaltschaft über den Messenger-Dienst Snapchat zwei Kilogramm der Ware an einen unbekannt gebliebenen Nutzer veräußert haben. Wenige Tage später soll der Mann in Hürth an einer Lieferung von 703 Kilogramm Marihuana beteiligt gewesen sein.

Organisiert habe die Drogen der mutmaßliche Kalker Bandenboss Sermet A., der die Mitglieder der Gruppierung instruiert habe. Zum Eklat kam es jedoch, als die Hälfte der zweiten Drogenlieferung aus der Hürther Lagerhalle geraubt wurde. Der Angeklagte berichtete vor Gericht, dass Sermet A. ihn dafür verantwortlich gemacht habe und zwischenzeitlich ein Kopfgeld auf ihn ausgesetzt worden war.

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Köln: Angeklagter spricht von ausgesetzten Kopfgeld

Man habe sein Passfoto herumgeschickt und 100.000 Euro geboten, berichtete der Beschuldigte in Saal 210 des Kölner Justizgebäudes über seinen Verteidiger Philipp Thiée. Daher sei er abgetaucht. Wenig später sei an der Wohnanschrift seiner Eltern ein Sprengsatz explodiert. Im Januar habe er sich gestellt, nachdem schon diverse mutmaßliche Bandenmitglieder festgenommen worden waren.

Verteidiger Thiée erklärte, dass sein Mandant sich eine Strafminderung aufgrund erfolgter Aufklärungshilfe verspreche. Tatsächlich hatte er sehr früh eine E-Mail an die Polizei versandt und darin diverse Komplizen belastet. Die Mail hatte der Mann unter dem Namen „Moritz Klein“ geschrieben – später aber eingeräumt, dass er selbst der Verfasser war. Das bekräftigte Thiée.

Köln: Zweiter Beschuldigter lehnt den Richter ab

Der 22-Jährige beteuerte, aus dem kriminellen Milieu aussteigen zu wollen. Er hoffe auf eine Strafe, die ihm den offenen Vollzug ermögliche, so sein Anwalt. Dann könne er sein Fachabitur nachholen oder wie in der Vergangenheit auf Flohmärkten arbeiten. Dass er sich nach Monaten auf der Flucht gestellt habe, habe auch mit seiner Familie zu tun. Mit dieser wolle er weiterhin in Köln leben.

Der Anwalt des zweiten Angeklagten stellte beim Prozessauftakt einen Befangenheitsantrag. Richter Michael Greve werde abgelehnt, da er durch ein Urteil in einem anderen Verfahren im gleichen Komplex nicht mehr unvoreingenommen sei. Daher sei der Mandant in seinem Recht auf ein faires Verfahren beeinträchtigt. Über den Antrag muss nun eine andere Strafkammer entscheiden.