Abo

Es geht um 71 Millionen EuroStadt Köln reicht Verfassungsbeschwerde beim Landesgerichtshof ein

3 min
Sieht große Städte wie Köln durch eine Gesetzesänderung im Nachteil: Kämmerin Dörte Diemert

Sieht große Städte wie Köln durch eine Gesetzesänderung im Nachteil: Kämmerin Dörte Diemert

Die Stadt beschwert sich gemeinsam mit sieben weiteren Städten über das Gemeindefinanzierungsgesetz in Nordrhein-Westfalen.

Die Stadt Köln erhebt im Streit um das Gemeindefinanzierungsgesetz erneut eine Verfassungsbeschwerde. Nachdem eine Umverteilung der Steuergelder zugunsten kreisfreier Städte im Jahr 2022 bereits zu Mindereinnahmen von 33 Millionen Euro im Vergleich zur vorherigen Regelung geführt hat, erwartet die Stadt für das Jahr 2023  eine Differenz von 38 Millionen Euro. Immerhin: Im vergangenen Jahr hatte die Stadt alleine für das Jahr 2023 eine weitere Reformstufe und ein Minus von bis zu 65 Millionen Euro befürchtet, so groß ist die Lücke nun doch nicht.

Die Stadt hat im Dezember bereits zusammen mit sieben weiteren kreisfreien Städten und in Abstimmung mit dem Städtetag NRW beim Verfassungsgerichtshof des Landes Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 erhoben. Weil eine Entscheidung darüber erst Ende des laufenden Jahres erwartet wird und die Beschwerde das Gesetz für 2023 nicht mitumfasst, haben die Städte nun erneut eine Verfassungsbeschwerde erhoben.

Kölner Kämmerin Diemert: Gesetz sieht „Ungleichbehandlung“ vor

Mit dem kommunalen Finanzausgleich in dem Gesetz, das jeweils für ein Jahr gilt, beteiligt das Land die Gemeinden an NRW-eigenen Steuereinnahmen. Wer wie viel bekommt, hängt unter anderem vom Finanzbedarf der Kommunen ab. Zugrunde gelegt wird außerdem die Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde – und genau da setzt die strittige Änderung an. Denn nun soll es grundsätzlich unterschiedliche Sätze für kreisfreie Städte wie Köln und kreisangehörige Gemeinden geben, letztere bekommen einen höheren Satz. Große, kreisfreie Städte wie Köln bekommen entsprechend weniger.

Kämmerin Dörte Diemert kritisierte die Änderung, die sich im Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 fortsetzt, bereits im Dezember deutlich. „Es wird unterstellt, dass die kreisfreien Städte aufgrund ihrer Zentralität und Wirtschaftskraft grundsätzlich höhere Hebesätze bei den Grundsteuern und bei der Gewerbesteuer durchsetzen können, ohne hierdurch Wettbewerbsnachteile zu erleiden“, sagte sie. Das sei „eine Ungleichbehandlung zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden“ und „nach Auffassung der Stadt Köln weder sachgerecht noch mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für den übergemeindlichen Finanzausgleich vereinbar.“

Gutachten aus Nürnberg gibt Köln und dem Städtetag recht

In einem Gutachten aus dem Mai, das der Volkswirtschaftler Thiess Büttner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg im Zuge der Verfassungsbeschwerde erstellt hatte, ist das Gesetz ebenfalls kritisiert worden. In seinem Fazit schrieb Büttner, die Differenzierung sei finanzwissenschaftlich als ein Instrument der Umverteilung zwischen den kreisfreien Städten und dem kreisangehörigen Raum zu werten, „die allerdings mit dem Gebot interkommunaler Gleichbehandlung nicht vereinbar ist und tendenziell zu einer Benachteiligung der Steuerzahler in den kreisfreien Städten führt.“

Er schreibt von einem „Widerspruch im System des kommunalen Finanzausgleichs“. Ob der Verfassungsgerichtshof zu einem ähnlichen Urteil kommt, bleibt abzuwarten. Für die Stadt Köln geht es um viel Geld: Schon für die Jahre 2022 und 2023 stünden insgesamt 71 Millionen Euro mehr zur Verfügung, wenn das Gericht der Beschwerde vollständig zustimmen sollte.