„Wie ein Boxer“Mann schlug vor Kölner Disco auf Frau ein – Täter spricht von Notwehr

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Verteidigerin Petra Eßer mit den Angeklagten im Amtsgericht. Der Mann rechts im Bild hatte die Frau attackiert.

Köln – Wegen gefährlicher Körperverletzung mussten sich am Donnerstag zwei Mitarbeiter eines Kölner Entsorgungsunternehmens vor dem Amtsgericht verantworten. Einer der Angeklagten soll eine Bekannte vor der Diskothek „Wiener Steffie“ am Quartermarkt so stark mit Faustschlägen traktiert haben, dass diese reanimiert werden musste. Vor Gericht sprach der Mann zunächst von Notwehr.

Beschuldigte feierten Karnevalssamstag in Kölner Gaststätte

Die Beschuldigten hatten Karnevalssamstag vor zwei Jahren in der Gaststätte gefeiert und diese am frühen Morgen verlassen. Vor der Tür kam es dann zum Streit. Einer der Männer soll eine 30-jährige Bekannte beleidigt haben; laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll diese das mit einer Ohrfeige quittiert haben. Daraufhin sei der 33-Jährige mit erhobenen Fäusten auf sein Gegenüber zugestürmt.

„Er hat ihr eine Kombi von zwei oder drei Faustschlägen gegeben“, wie ein Boxer, so beschrieb der Mitangeklagte die Reaktion seines Freundes. Einen Zeugen, der der Frau zu Hilfe geeilt war, soll das Duo dann gemeinsam attackiert haben. Die Frau war bewusstlos, erlitt eine Gehirnerschütterung und Prellungen im Gesicht. Die gelernte Friseurin war zwei Monate lang krankgeschrieben.

Opfer bricht im Zeugenstand in Tränen aus

Im Zeugenstand wollte das Opfer zunächst einen selbstbewussten Eindruck machen. Dass sie den ersten Schlag ausführte, sei aufgrund der obszönen Beleidigung angemessen gewesen. „Das war eine Ohrfeige, wie ein Mann das in dem Moment verdient hat“, sagte sie. Doch als sie die Tatfolgen beschrieb, brach die 30-Jährige in Tränen aus. Bis heute leide sie unter Angstattacken.

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„Ich glaube, wir brauchen eine Pause“, sagte der Opfer-Anwalt, als seine Mandantin immer panischer reagierte. Eine anwesende Gerichtsmedizinerin kümmerte sich auf dem Gerichtsflur um die Frau. Zurück im Saal verzichteten Richter, Staatsanwältin und Verteidigung dann auf weitere Fragen. Als der Täter zu einer Entschuldigung ansetzen wollte, blockte der Anwalt ab.

Angeklagter sprach von Notwehr

Der Angeklagte hatte erklärt, sich lediglich habe verteidigen zu wollen. Dabei sei er über das Ziel hinausgeschossen. „Man könnte es einen Notwehr-Exzess nennen“, so der Verteidiger. Es habe sich definitiv nicht nur um eine Ohrfeige, sondern um einen gezielten Faustschlag der Frau auf die Nase gehandelt. Nachdem er sein warmes Blut gespürt habe, sei er zum Gegenangriff übergegangen.

Stunden später rückte der Angeklagte aber von der Notwehr-Situation ab und legte ein Geständnis im Sinne der Anklage ab. Offenbar, um eine mildere Strafe zu bekommen. Nach Zeugenaussagen war seine erste Version nicht mehr zu halten.  Laut Anklage soll auch der Mitangeklagte die Frau geschlagen haben, was Verteidigerin Petra Eßer zurückwies. Der Prozess wird in der kommenden Woche fortgeführt.

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