Illegales Rennen geplant?Kölner Polizei stoppt Youtube-Star – Freispruch vor Gericht

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Der Youtuber iCrimax mit seiner Verteidigerin Adrijana Blazevska-Gkiztavidis im Kölner Landgericht.

Köln – Nachdem Polizeibeamte ein potentiell geplantes Straßenrennen im Bereich des Gustav-Heinemann-Ufers womöglich bereits im Keim erstickten, sind die beteiligten Autofahrer straffrei geblieben. Einer von ihnen, der erfolgreiche Youtuber Maximilian Schuster (23), musste sich nun vor einer Berufungskammer des Kölner Landgerichts verantworten.

Youtuber hat 2,6 Millionen Abonnenten 

Schuster agiert im Internet unter dem Pseudonym „iCrimax“, sein Kanal auf der Videoplattform Youtube zählt 2,6 Millionen Abonnenten. Er kommentiert hier hauptsächlich das Videospiel „Grand Theft Auto“; hier schlüpfen die Spieler in die Rolle von Kriminellen, die mit Luxusautos unterwegs Straftaten begehen, darunter Verfolgungsfahrten, Erpressungen oder Attentate auf Polizisten.

Die Staatsanwaltschaft warf Schuster vor, mit einem geleasten Mercedes AMG S 4Matic mit 612 PS gemeinsam mit einem Freund, dem Fahrer eines Bentley Continental, ein Rennen ausgetragen zu haben. Startpunkt sei eine Ampel auf der Schönhauser Straße gewesen. Als das Licht auf Grün sprang, seien beide Fahrer zügig losgefahren, es soll zu einer Überholung gekommen sein.

Polizisten beobachten Bentley und Mercedes

Das Geschehen vom Mai 2019 hatten drei Streifenpolizisten beobachtet, die sich unmittelbar hinter den Luxuskarossen befanden. Sie schalteten Martinshorn und Blaulicht ein, konnten den Bentley ausbremsen. Der Mercedes bog auf die Rheinuferstraße ab, der Fahrer konnte dort gestellt werden. Schuster stritt – damals wie heute – ab, ein Rennen gefahren zu sein. 

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„Für uns hatte das Rennen bereits begonnen, das war unnormal schnell und hatte Renncharakter“, sagte einer der Beamten im Zeugenstand. Man habe schnell reagieren müssen, auch um Fußgänger zu schützen. Zur Geschwindigkeit habe der Mercedes-Fahrer ausgesagt, dass er sein Auto, das er im Rahmen eines VIP-Leasings erhalten hatte, habe testen wollen.

Freispruch aus erster Instanz wird rechtskräftig 

Der Bentley-Fahrer (32), dessen Strafverfahren bereits im Vorfeld gegen eine Zahlung von 500 Euro eingestellt worden war, sprach von einem langsamen Anfahren an der Ampel. Man nenne ihn auch  „den Rentner“, weil er immer so gemütlich fahre. Wofür man dann so ein Auto brauche, wollte die Richterin wissen. „Das ist eine gute Frage“, so der Zeuge, es sei ein Kindheitstraum gewesen.

Richterin Ariane Mensching ging letztlich schon von erhöhter Geschwindigkeit aus, nicht aber von einem Rennen. Möglicherweise hätte sich eines entwickelt, wenn man die Autos weiter beobachtet hätte, aber das sei „Spekulation“. Die Polizisten hätten richtig gehandelt. Am Ende der Berufungsverhandlung wurde ein bereits vor dem Amtsgericht ergangener Freispruch bestätigt.

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